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Artikel und Hintergründe zum Thema

Statement zur DIN 2304 von Ulrich Lipper, IVK

„Nimmt Anwender in die Beweispflicht“

Ulrich Lipper, Sprecher des Beirats für Öffentlichkeitsarbeit des IVK: „Die Klebtechnik ist in nahezu allen Industriebereichen ein unverzichtbarer Bestandteil im Fertigungsprozess.

Ulrich Lipper, Sprecher des Beirats für Öffentlichkeitsarbeit des IVK: "Die Einführung der DIN-Norm 2304 ist ein Meilenstein sowohl für Klebstoffhersteller als auch für Anwender."

Klebstoffhersteller versorgen produzierende Unternehmen mit Qualitätsprodukten. Deren fachgerechter Einsatz ermöglicht die Herstellung von Bauteilen aus fast unbegrenzten Werkstoff-Kombinationen. Wenn Klebtechnik für handwerkliche oder industrielle Anwendungen zum Einsatz kommt, werden auch oft Fehler gemacht, die zur Qualitätsminderung und zum Versagen von Klebverbindungen führen können. Dabei handelt es sich in der Regel nicht um Klebstofffehler, sondern um Anwendungsfehler. Häufig jedoch wurden in der Vergangenheit in solchen Fällen den Herstellern bzw. dem Produkt ‚Klebstoff‘ die Schuld zugeschrieben. Hersteller waren in der Beweispflicht. Da es – analog zum Schweißen – auch für klebtechnische Anwendungsprozesse keine 100%ige zerstörungsfreie Verifizierung gibt, konnte der Widerspruch einer Null-Fehler-Produktion auf der einen Seite und auftretenden Klebfehlern auf der anderen Seite häufig nicht oder nur mit hohem Aufwand aufgeklärt werden.

Deshalb ist die Einführung der DIN-Norm 2304 ein Meilenstein sowohl für Klebstoffhersteller als auch für Anwender. Sie strukturiert das Kleben im industriellen genauso wie im handwerklichen Einsatz, so dass seitens des Anwenders der gesamte klebtechnische Prozess ‚beherrschbar’ wird. Sprich: Die Qualität des Klebstoffanwendungsprozesses wird der hohen Qualität des Klebstoffherstellungsprozesses angepasst. Treten dennoch Klebfehler auf, ist jetzt der Anwender in der Beweispflicht.“

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