Brandschutz
Viega-Lösungen mit aBG für Mischinstallationen
Schon seit Jahren ist der Brandschutznachweis für Mischinstallationen bei der Erschließung mehrstöckiger Gebäude nur über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) beziehungsweise aBG möglich.
Typisch für solche Installationen sind zum Beispiel Steigestränge aus metallenen Rohrleitungssystemen und davon abzweigende Rohrleitungen aus Kunststoff, wie es bei Heizungs- oder Trinkwasser-Installationen üblich ist.
Mit der allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) Z-19.53-2258 für das System „Viega Mischinstallation Versorgung“ ist sichergestellt, dass Steigestränge aus den metallenen Viega Rohrleitungssystemen Profipress, Sanpress, Sanpress Inox, Prestabo und Megapress bis 54 mm Außendurchmesser mit Raxofix- bzw. Sanfix Fosta-Anschlussleitungen bis 32 mm Außendurchmesser in der Stockwerksleitung kombiniert werden dürfen.
Der Anschluss der Viega Raxofix- bzw. Sanfix Fosta-Rohre erfolgt direkt am T-Stück oder Bogen des metallenen Steigestrangs mit einem Viega-Einsteckstück. Im obersten Geschoss, am Ende des metallenen Steigestrangs, kann der Übergang mit einem Viega Bogen bzw. Einsteckstück erfolgen.
Das Brandschutzsystem „Viega Mischinstallation Versorgung“ darf im Nullabstand zu allen Rohrleitungsabschottungen verlegt werden. Das reduziert den Platzbedarf im Schacht und in Deckendurchbrüchen.
Wesentliche Vereifachungen durch aBG
Eine wesentliche Erleichterung gibt es ab sofort auch auf der Entwässerungsseite durch die aBG Z-19.53-2259 für das „Viega Brandschutzsystem für Mischinstallationen in der Entsorgung“: Nicht brennbare Guss SML-Strangleitungen können danach abnahmesicher direkt oder indirekt mit nichtbrennbaren oder brennbaren Etagensammelanschlussleitungen mit den bekannten Viega-Spülkästen verbunden werden.
Auch eine der Etagenanschlussleitung nachgeschaltete Erweiterung um zusätzliche Viega Entwässerungsgegenstände, wie Bidet- und Waschtischelemente oder Bodenabläufe und Duschrinnen des Herstellers, ist möglich.
Die Mischinstallation von Entwässerungssystemen im Bereich von Decken wird durch diese allgemeine Bauartgenehmigung wesentlich vereinfacht und deutlich wirtschaftlicher als bisher, da bei diesem System keine aufwendig zu installierenden und teuren Brandschutzverbinder oder Manschetten mehr erforderlich sind.









