Betriebssicherheitsverordnung
Neufassung tritt am 1. Juni in Kraft
Am 1. Juni 2015 tritt die Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Kraft. Die Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen müssen sich auf einige grundlegende Änderungen einstellen.
Der TÜV SÜD als Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) unterstützt sie mit umfassenden Informationen im Internet sowie mit Informationsveranstaltungen und Webinaren.
Mit der Novellierung wurde die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) knapp dreizehn Jahre nach ihrer Einführung neu strukturiert und europäischem Recht angepasst. In der Neufassung werden Prüfpflichten, Prüffristen und Prüfzuständigkeiten teilweise neu geregelt. Zudem werden erstmals Ordnungswidrigkeiten konkret benannt, die unter Umständen als Straftat gewertet werden können. Eine weitere Änderung betrifft die Berücksichtigung von Bereichen, die sich in der Vergangenheit als besondere Unfallschwerpunkte erwiesen haben.
„Die Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen müssen ihre gesamte Dokumentation überprüfen und an die Vorgaben der novellierten Betriebssicherheitsverordnung anpassen“, sagt Dieter Roas, Leiter der ZÜS-Stelle bei der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. Zu den überwachungsbedürftigen Anlagen zählen Aufzugsanlagen, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sowie Druckanlagen. „Auch wenn Anlagenbetreiber in der Vergangenheit bereits viel in den Arbeitsschutz investiert haben“, so der TÜV SÜD-Experte, „besteht durch die Neufassung dringender Handlungsbedarf.“ ms








