Neufassung tritt am 1. Juni in Kraft
Am 1. Juni 2015 tritt die Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Kraft. Die Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen müssen sich auf einige grundlegende Änderungen einstellen.
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Am 1. Juni 2015 tritt die Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Kraft. Die Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen müssen sich auf einige grundlegende Änderungen einstellen.
haben kürzlich wohl in Maulbronn. Denn das dort ansässige Ingenieurbüro Wittke feierte sein 25-jähriges Bestehen. Es ist als Dienstleister im Bereich Maschinen- und Anlagenbau tätig.
In der Anfangszeit mit der Planung und Projektierung von komplexen Anlagen und Systemen, der Elektrokonstruktion (Hard- und Software) für Maschinensteuerungen sowie deren Inbetriebnahme beschäftigt, liegt der Schwerpunkt heute in der Unterstützung von Firmen im Maschinen- und Anlagenbau sowie Produktionsbetrieben bei der Umsetzung der aktuellen EG-Richtlinien (Maschinenrichtlinie, Niederspannungsrichlinie, etc.