
VOC-freier Kaltreiniger
Die 31. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (31. BImSchV) schreibt vor, dass ab 2007 lösemittelhaltige Produkte wie Industriereiniger, die bei 20 Grad Celsius einen Dampfdruck von 0,01 Kilopascal oder mehr haben oder unter den jeweiligen Verwendungsbedingungen eine entsprechende Flüchtigkeit aufweisen, nur noch eingeschränkt verwendet werden dürfen.












