Bund fördert Forschung und Entwicklung
Personalausgaben: Steuerliche Begünstigung für Unternehmen
Seit Anfang 2020 können Industrieunternehmen Personalausgaben für Forschung und Entwicklung (FuE) steuerlich geltend machen. Davon profitieren besonders mittelständische Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern. Von Jens Gieseler
Denn genau diese Unternehmen erfüllen aufgrund dieser Firmengröße oft nicht die Kriterien der klassischen FuE-Förderung von EU, Bund und Ländern – sie gelten nämlich nicht mehr als Mittelständler. Zwar muss auch die steuerliche Zulage beantragt werden, allerdings werden die Anforderungen geringer sein, vermutet Michael Zahm, Geschäftsführer von Partner für Innovation und Förderung (PFIF).
Ein Vorteil gegenüber der Projektförderung ist, dass innovative Projekte sofort begonnen werden können. Bei der bisher üblichen Förderung dagegen müssen Betriebe zunächst einen umfangreichen Antrag stellen und mit dem Projektstart bis zur Bewilligung der Gelder warten. Das kann sich über Monate hinziehen und steht den schneller werdenden Entwicklungszyklen der Industrie und der agilen Projektarbeit entgegen.
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Ein Nachteil des sogenannten Forschungszulagengesetzes: Der Bund fördert nur die Personalkosten plus einem Aufschlag von 20 Prozent für die Lohnnebenkosten sowie 60 Prozent der Auftragsentwicklungen, nicht aber Material, Reisekosten oder Geräte. Konkret bedeutet dies: Es gibt meist weniger Fördergelder als bei klassischen Zuschüssen. Trotzdem erwarten viele Industrieunternehmen durch das Forschungszulagengesetz eine spürbare finanzielle Entlastung und dadurch einen größeren Spielraum für weitere innovative Projekte.
Etwa die HJS Emission Technology – das Unternehmen ist seit mehr als 40 Jahren auf Abgasnachbehandlung spezialisiert und muss Automobilherstellern und Flottenbetreibern blitzschnell Lösungen liefern. „Wir erzielen den wesentlichen Anteil unseres Umsatzes mit innovativen Produkten, die wir teilweise von der Anfrage bis zur Erstauslieferung innerhalb von acht Wochen umsetzen. Diese Flexibilität ist unsere Nische“, erzählt Produktionsmanager Stefan Lefarth. Aufgrund der hohen Entwicklungsgeschwindigkeit und der inzwischen auf 450 Mitarbeiter gewachsenen Unternehmensgröße fiel das Unternehmen aus dem sauerländischen Menden oft aus klassischen Förderprogrammen heraus.
Die Bundesregierung stellt für die kommenden vier Jahre 5 Milliarden Euro in Aussicht. Damit soll der Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen etwas aufgeholt werden, denn fast alle EU-Länder fördern die Personalkosten von FuE-Projekten bereits steuerlich. Pro Jahr und Unternehmen ist die Zulage auf 500.000 Euro gedeckelt. So will der Bund verhindern, dass Konzerne den Großteil der Fördermittel beanspruchen.
Wesentlich ist, dass sich Unternehmen pro Projekt entscheiden müssen, ob sie auf die klassische Projektförderung setzen oder die steuerliche Förderung. Deshalb rät Michael Zahm kleineren und mittleren Unternehmen, zu prüfen, welche Förderung sie nutzen können, denn eine Doppelförderung für ein FuE-Projekt ist ausgeschlossen. Seine Tipps:
Die steuerliche Förderung ersetzt nicht die Projektförderung
Denn bei letzterer können Unternehmen deutlich höhere Zuschussquoten von bis zu 60 Prozent beantragen und weitere Kostenblöcke ansetzen. Deshalb ist eine höhere Förderung möglich, auch wenn diese Mittel nochmals der Versteuerung als außergewöhnlichem Ertrag unterliegen und deshalb nachträglich deutlich reduziert werden. Für Unternehmen bedeutet das, vor Projektstart zunächst zu prüfen, ob ein lukrativerer Zuschuss beantragt werden kann. Falls das nicht möglich oder sinnvoll ist, können sie die Steuerzulage nutzen.
Die steuerliche Zulage muss ebenfalls beantragt werden
Die Anforderungen werden allerdings gegenüber der klassischen Projektförderung weniger bürokratisch sein. Auch wird der Innovationsanspruch vermutlich geringer sein als für die Projektförderung. Als Faustformel könnte sich erweisen, dass sich ab vier Personen in der Forschung und Entwicklung der bürokratische Aufwand für Antrag und Nachweis finanziell lohnt, vermutet Zahm.
Software optimieren reicht nicht
Trotz niedrigeren Anforderungen muss das Vorhaben grundsätzlich der Grundlagenforschung, der angewandten Forschung oder der experimentellen Entwicklung dienen, sagt der Förder-Versteher aus Lahr bei Freiburg. Es reicht voraussichtlich keine einfache Konstruktion zur Optimierung des Produktdesigns oder zur Verbesserung der Marktgängigkeit.
Die steuerliche Zulage kommt rückwirkend
Größter Unterschied der beiden Fördervarianten ist, dass die steuerliche Förderung erst rückwirkend nach Abschluss des Geschäftsjahres der Firma abgerechnet werden kann. Die Forschungs- und Entwicklungsabteilung muss die Projektkosten für das Finanzamt nachvollziehbar dokumentieren und von anderen Projekten abgrenzen können, sagt Zahm und empfiehlt Unternehmen, ab 1.1.2020 sämtliche Stunden des Personals inklusive der Führungskräfte bis zum Geschäftsführer für laufende FuE-Projekte zu dokumentieren.
Rechenbeispiel
Ein mittelständischer Maschinenbauer mit 250 Mitarbeitern plant ein Entwicklungsprojekt über zwei Jahre. Der im Mittelstand typische Personalaufwand für ein Projekt liegt bei etwa 36 Personenmonaten. Die Personalkosten liegen etwa bei 175.000 Euro. Aufgrund der Komplexität und zur Ergänzung interner Ressourcen bindet das Unternehmen zusätzlich spezialisierte Auftragnehmer ein, die 25.000 Euro kosten, etwa für die Programmierung der Steuerung oder die Fertigung eines Prototyps. Als Benchmark zur Bewertung der steuerlichen Förderung wird das praxisnahe und flexible Mittelstandsförderprogramm des BMWi (ZIM) genommen.
Projektkosten |
ZIM |
Steuerliche Zulage |
Personal |
175.000 Euro |
175.000 Euro |
Übrige Kosten pauschal |
175.000 Euro |
35.000 Euro |
Dienstleistungsaufträge |
25.000 Euro |
(60%) 15.000 Euro |
Berücksichtigte Kosten der jeweiligen Forschung |
375.000 Euro |
225.000 Euro |
Förderbetrag |
131.250 Euro |
56.250 Euro |
Auch wenn die ZIM-Förderung in diesem Beispiel nur bei 35 Prozent liegt – das Ergebnis ist eindeutig: Wenn eine Zuschussförderung möglich ist, hat diese Vorteile gegenüber der Zulage. Für aufwendige oder bislang nicht förderfähige Projekte ergibt sich aber eine völlig neue Fördermöglichkeit.
Fazit von Michael Zahm: Eine qualifizierte Förderberatung ist ein erheblicher Erfolgsfaktor, damit Unternehmen eine optimale Finanzierung für ihre Projekte erhalten. Die steuerliche Zulage erweitert ab diesem Jahr die Finanzierungsmöglichkeiten von FuE-Projekten. Interessant wird die steuerliche Förderung vor allem für Unternehmen, die bei hohem FuE-Aufwand bislang keine oder kaum Förderung bekamen - vor allem wenn es gelingt, den Verwaltungsaufwand für den Antrag und den Nachweis der geleisteten FuE-Stunden gering zu halten.
Jens Gieseler, Fachjournalist / mho