Unterweisung von Kranführern

Unterweisungen auf CD

Stapler- und Kranführer müssen mindestens einmal im Jahr unterwiesen werden. Die Durchführungs-, Teilnahme- und Dokumentationspflicht besteht gemäß Arbeitsschutzgesetz §§ 12 und 15, Betriebssicherheitsverordnung §§ 3 und 9 sowie der BGV A1 §§ 4 und 15. Es wird gern übersehen, wie wichtig es ist, die Mitarbeiter immer wieder zu sensibilisieren, welchen Gefahren sie selbst ausgesetzt sind und wie sie andere gefährden. Aus diesem Grund hat sich dort, wo qualifizierte Unterweisungen durchgeführt wurden, auch Erfolg eingestellt. Die Mitarbeiter verhalten sich gefahrenbewusster, sodass auch kleinere Unfälle vermieden werden. Betriebe und Ausbilder stehen jedes Jahr neu vor der Frage, wie und welche Themen geschult werden sollen. Meist fehlt es vor allem an Zeit, um eine qualifizierte Unterweisung vorzubereiten. Daher bringt der Resch-Verlag animierte Powerpoint-CDs für die Unterweisung von Kranführern und Gabelstaplerfahrern heraus. Autor dieser aus der Praxis des Unfallgeschehens entwickelten CDs und Testbögen ist Rechtsanwalt Bernd Zimmermann, der gemeinsam mit Dipl.-Ing. Siegfried Zimmermann ein umfassendes Ausbildungsprogramm für diese Zielgruppen entwickelt hat. CD, Testbogenpaket sowie Demoversionen gibt es beim Verlag.  bw

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