Dienstleistungen

Leasingangebote für Automobilzulieferer

Gerade in jüngster Zeit gewinnt das Leasing mit wachsendem Tempo neue Freunde, was sich nicht zuletzt auch im weiteren Anwachsen der Leasingquote – dem Anteil der Leasinginvestitionen an den gesamtwirtschaftlichen Ausrüstungsinvestitionen – widerspiegelt. Die Gründe hierfür sind vielfältig.

Unter anderem hat die Diskussion um Basel II bewirkt, dass das Thema Investitionsfinanzierung in den Unternehmensführungen noch intensiver beleuchtet wird und so Leasing immer öfter auf der Tagesordnung erscheint. Die Kosten unterschiedlicher Finanzierungsalternativen werden miteinander verglichen und Leasing ist eine durchaus konkurrenzfähige Alternative. Lange schon ist es üblich, Kredit und Leasing vor und nach Steuern miteinander zu vergleichen. Aber immer aktueller wird jetzt ein weiterer Aspekt, der ursprünglich eher als qualitative Größe gesehen wurde. Es handelt sich dabei um die Frage der Abwicklungsmodalitäten und der Administration und dem damit verbundenen zeitlichen und sachlichen Aufwand für die handelnden Vertragspartner – und zwar auf beiden Seiten.

Das Basel II-Handicap

Inzwischen muss man leider konstatieren, dass diese sogenannten Transaktionskosten nicht unerhebliche Dimensionen annehmen und den originären Finanzierungskosten (Leasingrate oder Kreditrate) auch quantitativ hinzugerechnet werden müssen. Die Kreditgespräche bei den Banken erfordern eine immer umfassendere Vor- und Nachbereitung für den Unternehmer, nicht zuletzt auch deshalb, weil die Pflicht zur Informationsgewinnung auf Seiten der Kreditinstitute durch Basel II immer weiter zunimmt.

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Ganz praktisch wird sich die Frage stellen, ob zum Beispiel bei einer Maschineninvestition in der Größenordnung von 50.000 oder 500.000 Euro der hohe administrative Aufwand, den die Abwicklung eines Kredites sowohl auf Seiten des Kreditgebers als auch auf Seiten des Kreditnehmers erfordert, nicht zu dem Ergebnis führt, dass Leasing unter den jetzigen Bedingungen die geeignetere Alternative ist. Einfache Prozesse, eine schlanke Organisation und der schon traditionelle ,,vor Ort" Service der Leasinganbieter erleichtern den Abschluss und die Abwicklung eines Engagements in der genannten Größenordnung ganz erheblich. Das Ergebnis sind insgesamt niedrigere Kosten für den Investor, schnellere Entscheidungswege und eine zügige, für den Leasingnehmer weitgehend unbürokratische, Abwicklung seines Leasingengagements.

Bei größeren Investitionsvolumina (zum Beispiel Produktionsstraßen), die individuelle Finanzierungskonzeptionen erfordern, spielen die genannten Aspekte dagegen eine untergeordnete Rolle. Hier werden oftmals – auch mit Blick auf die neuen internationalen Bilanzierungsregeln – Off-Balance-Lösungen angestrebt, die mit Hilfe eines ausgefeilten Leasinginstrumentariums durchaus zu realisieren sind. Da es sich hier in den meisten Fällen um sogenanntes Operate-Leasing handelt, das sehr spezielle Objektkenntnisse und entsprechende Vermarktungsmöglichkeiten bei den Leasinganbietern voraussetzt, ist die Zahl möglicher Leasingpartner auf dem deutschen Markt in diesem Segment allerdings begrenzt.

Off-Balance-Finanzierung

Besonders interessant ist in diesem Zusammenhang die Frage, wie eine derartige Off-Balance-Finanzierung nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften IAS (International Accounting Standard) und US-GAAP (United States – Generally Accepted Accounting Principles) mit den in Deutschland existierenden Leasingerlassen in Übereinstimmung zu bringen ist, da ansonsten steuerliche Nachteile drohen.

Vereinfacht dargestellt, muss ein Leasingvertrag nach US-GAAP folgende Regeln erfüllen, wenn die Zuordnung des Wirtschaftsgutes beim Leasinggeber erfolgen soll (es sich somit um einen Operate-Leasingvertrag handelt):

1. Vertragslaufzeit kürzer als 75 Prozent der wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Hinweis: Unter wirtschaftlicher Nutzungsdauer ist der Zeitraum zu verstehen, in dem das Leasingobjekt wirtschaftlich genutzt werden kann (betriebsindividuell), hingegen nicht der Zeitraum, in dem das Unternehmen vergleichbare Vermögenswerte für gewöhnlich abschreibt.

2. Barwert der gesamten Leasingraten über die vereinbarte Laufzeit kleiner als 90 Prozent des Anschaffungswertes.

3. Kein Andienungsrecht der Leasinggesellschaft.

4. Keine Optionen des Leasingnehmers, deren Wertansätze unter den Marktwerten des Leasingobjektes liegen.

Sofern eines dieser Kriterien nicht beachtet wird, liegt nach den Richtlinien Finance-Leasing vor – somit Bilanzierung beim Leasingnehmer. Die Bestimmungen nach IAS sind den Anforderungen nach US-GAAP ähnlich, wenn Sie auch in Teilbereichen etwas mehr Flexibilität bieten. Die skizzierten Anforderungen müssen nicht im Gegensatz zum deutschen Leasingrecht stehen. Es sind Leasingkonzepte darstellbar, die sowohl die Anforderungen aus der internationalen Rechnungslegung abdecken, als auch den deutschen steuerlichen Notwendigkeiten genügen. Entscheidend ist die Kompetenz der Leasinggesellschaft und ihr Know-how in allen Fragen des Objektmanagements. Leasing bietet somit auch bei größeren und hochwertigen Einzelinvestitionen echte Alternativen für die Investoren.Rainer Goldberg

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