VDMA fordert:

EEG-Beihilfeverfahren darf deutsche Industrie nicht gefährden

"Die Eröffnung des Prüfverfahrens zur Förderung stromintensiver Unternehmen durch die Teilbefreiung von der EEG-Umlage erhöht noch mal mehr den Druck, die EEG-Reform beherzt und konstruktiv anzugehen. Jede weitere Verunsicherung bedroht Investitionen und Arbeitsplätze", mit diesen Worten reagierte Thorsten Herdan, Geschäftsführer und Energiepolitischer Sprecher im VDMA, auf die Eröffnung des Beihilfeverfahrens durch die EU am Donnerstag.

Die europäischen Wettbewerbshüter werden prüfen, inwieweit die Teilbefreiung der energieintensiven Industrien gerechtfertigt ist. "Die Bedenken der EU-Kommission sind der deutschen Politik und der Wirtschaft schon lange bekannt", erklärte Herdan. "Der schwarz-rote Koalitionsvertrag adressiert die Bedenken der EU-Kommission sehr deutlich und sieht vor, im Rahmen der EEG-Novelle zu Ostern 2014 Lösungen zu präsentieren. Ein konkreter Vorschlag wurde im Koalitionsvertrag bereits gemacht: Die Privilegierung durch die Besondere Ausgleichsregelung im EEG könnte künftig an die Durchführung definierter Energieeffizienzmaßnahmen gekoppelt werden. Dies wäre ein wirksamer Hebel, die existierenden Effizienzpotenziale im industriellen Bereich zu erschließen. Auch hat der VDMA deutlich gemacht, dass die EEG-Ausnahmeregeln nur für Unternehmen gelten sollen, die im internationalen Wettbewerb stehen. Dies muss nun im Rahmen der EEG-Novelle angegangen werden."

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Nach der jetzigen Einleitung des Verfahrens sind alle Unternehmen, die von den Ausnahmeregeln profitieren, in einem rechtsunsicheren Raum, da sie streng genommen Rückstellungen für die Befreiungen von der EEG Umlage bilden müssen. Der Maschinenbau selbst ist von den Ausnahmeregeln aufgrund seiner geringen Energieintensität direkt kaum betroffen. Die deutsche Industrie ist aber in vielen Bereichen Weltmarktführer, weil sie die ganze Wertschöpfungskette abbilden kann. Auch der Maschinenbau ist auf energieintensive Zulieferer angewiesen. Die neue Bundesregierung ist gefordert zu verhindern, dass durch die Risiken aus dem Verfahren Unternehmen nachhaltig geschädigt werden. Zudem darf mit dem Schritt aus Brüssel auch der Ausbau der erneuerbaren Energien nicht gefährdet werden. "Die Hausaufgabe für die neue Bundesregierung ist klar: Es gilt den Weg für einen planbaren und kosteneffizienten Ausbau der erneuerbaren Energien zu ebnen, der im Einklang mit europäischen Recht steht", resümiert Herdan. kf

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