EU-Ratsbeschluss

Annina Schopen,

EU-Ministerrat bringt neue Altfahrzeugverordnung auf den Weg

Die europäische Automobilbranche vor dem Umbruch: Der EU-Ministerrat hat sich auf eine neue Altfahrzeugverordnung verständigt. Ziel ist es, die Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit von Fahrzeugen im Entwicklungsprozess zu verankern und die Abhängigkeit von kritischen Rohstoffen zu reduzieren.

© Holger Schué/Pixabay

Der Rat hat seinen Standpunkt zur neuen Verordnung über Altfahrzeuge beschlossen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Neufahrzeuge so gestaltet werden, dass ihre Teile und Materialien am Ende der Lebensdauer wiederverwendet, recycelt oder verwertet werden können. Die Verordnung sieht erstmals ein verbindliches Ziel für den Einsatz recycelter Kunststoffe in Fahrzeugen vor. Außerdem schafft sie die Grundlage, künftig auch verbindliche Vorgaben für recycelten Stahl, Aluminium und kritische Rohstoffe einzuführen.

„Die Altfahrzeugverordnung ist ein Meilenstein für Europa. Sie reduziert Abfall, verringert unsere Abhängigkeit von kritischen Rohstoffen aus dem Ausland und bringt unsere Automobilindustrie in den Mittelpunkt der Kreislaufwirtschaft. Mit dem Standpunkt des Rates wird diese Rechtsvorschrift nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit unserer Automobil- und Recyclingindustrie stärken, sondern auch den Verwaltungsaufwand auf ein Minimum reduzieren“, so Paulina Hennig-Kloska, Ministerin für Klima und Umwelt.

Mindestanteil an recycelten Materialien

Der allgemeine Ansatz sieht vor, schrittweise verbindliche Ziele für den Einsatz recycelter Kunststoffe in Fahrzeugen einzuführen. Sechs Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung sollen zunächst mindestens 5 % recycelter Kunststoff verwendet werden. Acht Jahre nach Inkrafttreten steigt dieser Anteil auf 20 %, und nach zehn Jahren sollen es mindestens 25 % sein. Die EU-Kommission kann vorübergehend Ausnahmen von diesen Vorgaben zulassen – etwa dann, wenn recycelte Kunststoffe knapp sind oder die Preise stark steigen. Außerdem könnte sie nach einer Machbarkeitsstudie auch Quoten für weitere recycelte Materialien wie Stahl oder Aluminium festlegen.

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Erweiterter Geltungsbereich für mehr Kreislaufpotenzial

Der Rat setzt mit seinem Standpunkt ein deutlich höheres Ambitionsniveau: Künftig sollen nicht nur Pkw und Lieferwagen, sondern auch schwere Nutzfahrzeuge, zwei- und dreirädrige Krafträder sowie Vierradfahrzeuge unter die Verordnung fallen. Wie bei Pkw sollen auch diese Fahrzeugtypen so konstruiert sein, dass sich Bauteile am Ende der Lebensdauer leicht demontieren lassen. Hersteller werden zudem verpflichtet, eine Kreislaufstrategie vorzulegen und Bauteile entsprechend zu kennzeichnen.

Auch bestimmte Spezialfahrzeuge – etwa Mobilkrane, Feuerwehrautos oder Krankenwagen – wurden in den Anwendungsbereich aufgenommen. Damit soll das Potenzial für Wiederverwendung und Recycling in weiteren Fahrzeugkategorien besser ausgeschöpft werden.

Nachdem der Rat seine Position festgelegt hat, ist er bereit, die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufzunehmen, sobald dieses seinerseits Stellung bezogen hat. Die geplante Überarbeitung der EU-Vorschriften für Altfahrzeuge ist Teil des European Green Deals. Ziel ist es, die Fahrzeugkonstruktion stärker mit dem Recycling am Ende des Lebenszyklus zu verknüpfen und so die Kreislaufwirtschaft im Automobilsektor voranzutreiben.

Die Automobilindustrie gehört zu den ressourcenintensivsten Branchen in Europa. Sie steht für rund 19 % der Stahl-Nachfrage in der EU – das entspricht mehr als sieben Millionen Tonnen pro Jahr – sowie für etwa 10 % des gesamten Kunststoffverbrauchs, also rund sechs Millionen Tonnen jährlich. Hinzu kommt ein erheblicher Anteil am Einsatz von Aluminium, Kupfer, Gummi und Glas: 42 % des Aluminiumbedarfs im Transportsektor (etwa zwei Millionen Tonnen), 6 % des Kupferverbrauchs, 65 % der Gummiproduktion und rund 1,5 Millionen Tonnen Flachglas entfallen auf den Fahrzeugbau.

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