Wirtschaft + Unternehmen

Bezahlte ­Streikschulung?

Das stellte das Landesarbeitsgericht Hamm fest. Das Gericht gab einem Arbeitnehmer recht, der es von vornherein abgelehnt hatte, die Kosten für eine entsprechende Schulung eines Betriebsratsmitglieds sowie die ausgefallene Arbeitszeit zu bezahlen. Ein Arbeitskampf stand in dem Betrieb nicht bevor. Trotzdem nahm der Mitarbeiter an dem Seminar teil. Seine Klage auf Lohnzahlung für diesen Tag wies das Gericht zurück. Nur in wenigen Fällen muss der Arbeitgeber das Seminar bezahlen. Dazu zählt die Vermittlung von Grundkenntnissen zum Betriebsverfassung- und Arbeitsrecht, wenn ein Mitarbeiter erstmals in den Betriebsrat gewählt wurde. Spezielle Seminare muss der Arbeitgeber nur dann zahlen, wenn konkreter Bedarf im Unternehmen besteht (Aktenzeichen: 10 Sa 141/03 ¿ LAG Hamm, Urteil vom 11.08.2003).
nh

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