Hajo Stotz zum

TTIP für Konzerne

Tip heißt im Englischen unter anderem „Trinkgeld geben“. Von dem Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft) erhoffen sich viele international tätige Unternehmen allerdings deutlich mehr als ein Trinkgeld – und Politik und Verbände wie der VDMA trommeln seit Monaten für das Abkommen, das im internationalen Handel erhebliche Erleichterungen verspricht.

Hajo Stotz

Allein im innerbetrieblichen Bereich erwartet z.B. Trumpf-Chefin Nicola Kammüller-Leibinger sieben Millionen an Zolleinsparungen, wie sie im Interview für unseren Pro&Contra-Newsletter kürzlich erklärte. Entsprechend größer dürften die Einsparungen noch bei einem Konzern wie VW oder Siemens ausfallen.

Doch je mehr über den Inhalt des Abkommens durchsickert, desto größer wird die Skepsis: Laut einer Studie der Dualen Hochschule Baden-Württemberg und des Softwareunternehmens AEB rechnen die meisten Betriebe nicht mit positiven Effekten für ihre Beschäftigungsentwicklung und finanzielle Performance. Nur gut jede Dritte der für die Studie befragten 177 Firmen stimmt der Aussage zu, dass sie vom Freihandelsabkommen profitieren wird.

Und erste TTIP-Textpassagen, die kürzlich zu Lebensmittelsicherheit veröffentlicht wurden, entfachten trotz Beschwichtigung von Agrarminister Schmidt („Wir können nicht mehr jede Wurst als Spezialität schützen“) einen Sturm der Entrüstung.

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Mir persönlich ist es ja schnurz, ob die Nürnberger aus Nürnberg oder Kentucky kommen, Hauptsache die Qualität stimmt. Der Berliner (Krapfen) kommt auch nicht aus Berlin, und keinen störts. Für viel entscheidender halte ich aber die Investorenschutzklausel ISDS (Investor-State Dispute Settlement) der TTIP – und da bin ich offenbar nicht alleine: Bei einer Befragung durch die EU-Kommission, die Mitte Januar veröffentlicht wurde, beurteilte die große Mehrheit der teilnehmenden Bürger, Firmen und Verbände das TTIP kritisch. Und 97 Prozent der fast 150.000 Antwortenden lehnt speziell die ISDS ab. Diese Schutzklausel besagt, dass Konzerne, die im Ausland investiert haben, das Partnerland verklagen können, wenn dessen Gesetze ihre Gewinne schmälern. Als Grund für die Gewinnschmälerung können die Vertragspartner beispielsweise Verbraucherschutz, Kennzeichnungspflicht, Datenschutz oder Arbeitnehmerrechte definieren. Die Urteile werden dabei nicht von unabhängigen Richtern gefällt, sondern durch private Schiedsgerichte. Die tagen geheim, sind mit privaten, von den Konzernen selbst ausgewählten Wirtschaftsanwälten besetzt und ihre Urteile sind vor nationalen Gerichten nicht anfechtbar. Im Frühjahr 2014 ging Argentinien so in die Staatspleite, weil ein US-Finanzhai auf der Auszahlung seiner entgangenen „Gewinne“ in Höhe von 1,5 Milliarden vor einer TTIP- Schiedsstelle in New York klagte – und gewann. Gegen solch ein ISDS-Privatgericht ist selbst die EU-Kommission noch eine urdemokratisch gewählte Institution.

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