Fördertechnik
Um die Ohren fliegen
einem mitunter die Gasdruckflaschen, wenn sie nicht ordnungsgemäß gelagert werden. Was „ordnungsgemäß“ bedeutet, erfährt, wer einen Blick in die neue Euronorm EN 14470 Teil 2 wirft, (sie hat die DIN 12925 Teil 2 ersetzt). Die Feuerwiderstandsfähigkeit von Druckgasflaschen-Schränken ist hier in die vier Klassen G15, G30, G60 und G90 eingeteilt. „Die europäische Norm bedeutet für den Betreiber eine wesentlich erhöhte Sicherheit. Weil die DIN Norm nur 20 Minuten als Grenzwert kannte, sind nun neue Nachweise notwendig. Bei der Anschaffung eines neuen Sicherheitsschrankes ist darauf zu achten, ob eine lückenlose Zulassungsdokumentation einer anerkannten Materialprüfungsanstalt vorliegt“, erläutert Günther Rossdeutscher, Geschäftsführer von Asecos.
Die EU-Norm hat eine neue Generation von Druckgasflaschen-Schränken hervorgebracht, die dem Gefahrenpotenzial entsprechen. Denn Gasflaschen stellen für Mensch und Umwelt eine Gefahr dar. Schon bei Temperaturen von über 70°C können die Dichtungen im Kopfteil von Gasflaschen undicht werden und giftige Gase treten aus. Durch Hitze steigt auch der Druck in der Gasflasche, dem die Armaturen möglicherweise nicht mehr standhalten können. Durch Freisetzen der gespeicherten Druckenergie gerät die Gasflasche in raketenartige, unkontrollierbare Bewegungen und führt meist zu extremen Zerstörungen. Das wird durch spezielle Sicherheitsschränke verhindert. Besonders wichtig ist deren Feuerwiderstandsfähigkeit im Brandfall, je nach Klasse für 15, 30, 60 oder 90 Minuten. Der Brandprüfung durch eine anerkannte Materialprüfungsanstalt kommt daher zentrale Bedeutung zu, da unterschiedliche Bedingungen zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können.
Ein Brandkammertest simuliert einen Vollbrand mit ca. 1.000 °C und muss nach festgelegten Kriterien durchgeführt werden. „Es hat sich gezeigt, dass ein Schrank, der mit der Rückwand dicht an der Ofenwand steht ein gutes Prüfergebnis erzielt hat, bei freistehender Prüfung erheblich schlechter abschneidet. Durch die jetzige Prüfanordnung wird somit eine durchaus übliche Aufstellart als der kritischste Fall erkannt und geprüft. Generell nimmt die aktuelle Prüfnorm sehr stark auf die Praxisanforderungen Bezug und berücksichtigt die daraus entstehenden Risiken“, erläutert Thomas Hübler, Geschäftsführer der MPA in Dresden.
Jeder Schranktyp und jede -größe muss einem Brandkammertest unterzogen werden. Maximale Toleranzwerte geben an, bis zu welchen Größenunterschieden auf eine erneute Brandprüfung verzichtet werden kann. Der Schrank wird bei der Brandprüfung 100 Millimeter von der Rückwand des Prüfofens abgerückt geprüft. So wird sichergestellt, dass das Prüfergebnis auch für eine freistehende Aufstellung eines Schrankes relevant ist. Der Schrank wird mit einer im Schrank befindlichen 50 Liter Druckgasflasche geprüft. Dabei wird zusätzlich ein an die Flasche angeschlossenes Edelstahlrohr von zehn Millimeter Außendurchmesser und ein Elektrokabel durch die Schrankdecke hindurchgeführt. Über die gesamte Prüfdauer darf die Temperatur am Flaschenventilhalter um nicht mehr als 50 K ansteigen. Die Versuchsanordnung wird genauestens festgelegt und geregelt. Es gibt nur wenige Hersteller von Sicherheitsschränken wie Asecos, die sich konsequent auf die neue Norm umgestellt haben. Die neue Schrankgeneration G90 ist nach den erhöhten Prüfanforderungen der EN 14470-2 baumustergeprüft. Vier Modellgrößen stehen dem Kunden zur Auswahl. Alle Schränke sind 2.050 Millimeter hoch und in den Breiten 1.400, 1.200, 900 und 600 Millimeter erhältlich. ms








