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Das große Geschluder

beim Umgang mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz, also vor allem mit hochentzündlichen und leichtentzündlichen Flüssigkeiten, ist riskant für Mensch und Einrichtung. Eine der größten Gefahren bilden gesundheitsschädliche und zündfähige Dämpfe, die bei nicht verschlossenen Behältern oder Gefäßen austreten. Da reicht ein Zündfunke und ... !! Die Vielzahl von brennbaren und aggressiven Flüssigkeiten mit unterschiedlichen Eigenschaften erschweren jedoch die Auswahl der richtigen Behälter. Um Anwendern und Verantwortlichen die Wahl zu erleichtern und damit die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhöhen, bieten die Gefahrstoffexperten von Düperthal eine Palette TÜV-geprüfter Sicherheitsbehälter an.

Grundlage für die Entwicklung dieser Behälter sind die rechtlichen Anforderungen der Technischen Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF) 60. Darin wird der Betrieb von ortsbeweglichen Behältern zum Befördern und Abfüllen von brennbaren Flüssigkeiten aller Gefahrenklassen auf öffentlichen Straßen sowie im innerbetrieblichen Verkehr geregelt. ,,Entgegen einzelner Aussagen, sind diese auch nach dem Auflösen der Verordnung brennbarer Flüssigkeiten (VbF) und dem Inkrafttreten der neuen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSich V) noch gültig. Sie entsprechen auch im Jahr 2003 dem aktuellen Stand der Technik", betonen die Karlsteiner Spezialisten.

Die bisher bekannten Gefahrenklassen AI, AII, AIII und B für brennbare Flüssigkeiten werden inzwischen jedoch nicht nach der Viskosität und der Wasserlöslichkeit, sondern gemäß der Richtlinie 2001/59/EG nach dem Flammpunkt eingestuft. Dadurch ergeben sich die neuen Klassifizierungen Hochentzündlich, Leichtentzündlich und Entzündlich. Ansonsten bleiben die Anforderungen und Merkmale der TRbF 60 erhalten. Ortsbewegliche Gefäße (Verpackungen) sind Transportbehälter wie Kanister, Kombinationsbehälter mit einem Rauminhalt von maximal 450 Litern. Für diesen Teilbereich bietet Düperthal ortsbewegliche Behälter mit Zulassung für die öffentliche Straße entsprechend der ADR/RID sowie den innerbetrieblichen Verkehr an.

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Die Sicherheitsbehälter aus Karlstein sind jedoch nicht nur gemäß den Anforderungen der TRbF gefertigt, sondern entsprechen einem zusätzlichen Prüfprogramm, das in Zusammenarbeit mit dem TÜV entwickelt wurde. In diesem Prüfprogramm, werden Kriterien abgefragt wie: Selbstschließung, Flammsperre, Druckausgleich, robuste Bauweise sowie Prüfung und Kennzeichnung.ms

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