Dienstleistungen

Lebensmittelkontrolleure glücklich machen

Hygiene und Lebensmittel – diese beiden Themen gehören einfach zusammen. Das betrifft natürlich auch die Kleidung der Mitarbeiter in der Lebensmittel-Verarbeitung. Das sieht auch der Gesetzgeber so. Richtlinien wie HACCP oder die neue DIN 10524 beschreiben die Rolle der Textilien in der Personalhygiene. Beide Verordnungen warnen explizit vor der „nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel“ durch unzweckmäßige Berufskleidung.

Die Texte listen klare Fakten auf, an denen sich der Unternehmer bei der Beschaffung und Pflege von Berufskleidung orientieren muss oder soll. Definiert werden unter anderem Gewebe, Tragekomfort, Schnitte, Verschlüsse, Taschen und Embleme. Danach darf die Berufskleidung etwa in Bereichen mit hohem Hygienerisiko keine außen liegenden Taschen aufweisen, um eine Kontamination zu vermeiden. Ausnahme: Für den Arbeitsprozess notwendige Taschen sind erlaubt, müssen allerdings mit Patten verschließbar sein. Dies betrifft auch alle von außen zugänglichen Innentaschen. Die Länge der Kittel soll bis zu den Knien reichen. Bei den Ärmelabschlüssen empfiehlt sich eine Ausstattung mit verstellbarer Weite. Dabei gelten Druckknöpfe gegenüber Stretchbündchen als deutlich hygienegerechter. Als Verschluss ist eine verdeckte Druckknopfleiste geeignet.

Klare – und vielleicht noch interessantere – Empfehlungen liefern die beiden Werke auch zur Pflege der Berufskleidung: Die dauerhafte Hygiene wird demnach sicher gestellt, wenn die eingesetzte Berufskleidung fachgerecht gesammelt, transportiert und gewaschen wird. Die Aufbereitung im Privathaushalt gilt aus hygienischen Gründen als bedenklich.

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Nur so hat der Unternehmer die Gewissheit, jederzeit und dauerhaft die hohen hygienischen Standards einzuhalten

Mit Hygienekleidung und dem zugehörigen textilen Mietservice erfüllen Lebensmittel verarbeitende Betriebe die Vorgaben der Lebensmittelhygiene-Verordnung. Dies bestätigte jetzt der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure (BVLMK). Sichtbares Zeichen dafür ist das jetzt von der berufsständischen Organisation an den bundesweiten Verbund textiler Dienstleister vergebene Siegel „Getestet und empfohlen vom BVLMK“.dr

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