Wirtschaft + Unternehmen
Pflichten durch TRGS 440
Auch Verarbeiter von Lacken und Farben unterliegen der Gefahrstoff-Verordnung und der Technischen Regel für Gefahrstoffe 440. Informationen und Erläuterungen zum sogenannten ¿Spaltenmodell¿ der TRGS 440 gibt es für Farben und Lacke als ¿elektronisches Faltblatt¿ im pdf-Format auf der Homepage des Verbandes der Lackindustrie, unter http://www.lackindustrie.de abrufbar.
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Links: http://www.lackindustrie.de








