Wirtschaft + Unternehmen
Hessen: Neues Förderprogramm für Energietechnologien
Das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz fördert aktuell innovative Projekte im Energietechnologiebereich. Angesprochen sind Unternehmen (KMU und Großunternehmen) sowie hessische Hochschulen und Forschungseinrichtngen, die ein innovatives Forschungs- und Entwicklungsprojekt im Bereich Energietechnologie planen. Die Einreichfrist endet am 31. August 2012.
Bei Unternehmen werden bis zu 50 Prozent bzw. bei Hochschulen/ Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent der Projektausgaben für angewandte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten bezuschusst.
Ziel der Energietechnologieoffensive Hessen ist die Erschließung und Nutzung neuer Technologien, Verfahren und Strategien in den Bereichen Erneuerbare Energien, Energieeffizienz und -einsparung.
Gegenstand der Förderung ist die Entwicklung von Innovationen, die für eine sichere und nachhaltige Energieversorgung wichtig sind und sich auf die gesamte Energiekette von der Umwandlung, dem Transport bis hin zur Speicherung beziehen. Hierzu gehören beispielsweise:
- Technologien für intelligente Stromnetze
- Kraft-Wärme-Kopplung, Fernwärme
- Brennstoffzelle, Wasserstoff
- Effiziente Stromnutzung, Speicher
- Energieoptimiertes Bauen
- Energieeffizienz in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen
- Innovative Stromerzeugungstechnologien
Antragsberechtigt sind in Hessen ansässige Unternehmen, die Entwicklungen im Energietechnologiebereich voranbringen und forschungsorientiert arbeiten, sowie hessische Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die im Bereich der angewandten Forschung und Entwicklung tätig sind. Dabei können sowohl Einzelprojekte als auch Verbundvorhaben gefördert werden.
Die Antragstellung erfolgt als zweistufiges Verfahren:
1. Projektskizze: Zunächst reichen Interessenten vor Projektbeginn eine Projektskizze (siehe Download rechts) mit ihrer Projektidee ein. Die Projektskizze muss bis zum 31. August 2012 bei der Hessen Agentur eingegangen sein.
2. Projektantrag: Wird das Vorhaben auf Basis der Projektskizze als förderwürdig bewertet, wird der Antragsteller zur Einreichung eines Vollantrags aufgefordert.
Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung zu den förderfähigen Ausgaben: Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben in der Regel mit bis zu 50 Prozent gefördert werden. Die erforderlichen Ausgaben von Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbaren Institutionen können bis zu 100 Prozent übernommen werden.
Die maximale Förderhöhe beträgt 500.000 Euro pro Projekt. Die Fördermittelhöhe ist auf 200.000 Euro pro Projektpartner innerhalb eines Verbunds beschränkt. Zur Kalkulation der zuwendungsfähigen Projektausgaben beziehen Sie sich bitte auf Teil II Nr. 2, Ziffer 2.5 der "Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung nach §§ 4 bis 8 des Hessischen Energiegesetzes" (StAnz. Nr. 45/2008, S. 2817). Weitere Informationen finden Sie hier.
Das Projekt kann im Zeitraum vom 01.01.2013 bis 31.05.2015 durchgeführt werden. kf








