Wirtschaft + Unternehmen

Chance EURO?

Das letzte Jahr bis zum voraussichtlichen Beginn der Europäischen Währungsunion (EWU) am 1. Januar 1999 ist angebrochen. Der Übergang auf die neue Währung soll wie in Bild 1 dargestellt, ablaufen. Dem eigentlichen Umstieg auf den Euro geht eine Vorbereitungsphase voraus, die ¿ voraussichtlich Anfang Mai 1998 ¿ mit der Festlegung der Teilnehmerländer und voraussichtlich auch mit der Fixierung der Wechselkursrelationen der Währungen der Teilnehmerstaaten untereinander beginnt.
Die wichtigste Phase ist die Übergangszeit, für die der Zeitraum vom 1. Januar 1999 bis zum 31. Dezember 2001 vorgesehen ist. Ab dem 1. Januar 2002 soll dann das Bargeld umgetauscht werden. Für diesen Prozeß sind maximal sechs Monate eingeplant. Mit dem Ende des Bargeldumtausches ¿ spätestens 30. Juni 2002 ¿ ist die Währungsumstellung dann beendet.

Rechtliche Grundlagen
In der Verordnung des Rates über bestimmte Vorschriften im Zusammenhang mit der Einführung des Euro, die seit Juni 1997 bereits in Kraft ist und die für alle Mitgliedsstaaten der EU gilt, sind im wesentlichen folgende Punkte geregelt:

Zu Beginn der Übergangsphase (1. 1. 1999) wird die bisherige Europäische Währungseinheit ECU durch den Euro zum Kurs von 1 Euro für 1 ECU ersetzt.
Es gilt der Grundsatz der Vertragskontinuität, das heißt bestehende Verträge, einschließlich der Detailregelungen werden durch die Einführung des Euro grundsätzlich nicht berührt.
Die Umrechnungskurse sollen sechs signifikante Stellen haben. Ein solcher Umrechnungskurs ist ein Kurs, der ab der von links gezählten ersten Stelle, die keine Null ist, sechs Ziffern hat. Für die DM bedeutet dies einen Umrechnungskurs mit fünf Dezimalstellen (zum Beispiel 1 Euro = 1,95678 DM).
Grundsätze für Umrechnungen zwischen den jeweiligen nationalen Währungen untereinander und mit dem Euro werden festgelegt.
Die Verordnung des Rates über die Einführung des Euro enthält die Vorschriften, die nur die teilnehmenden Staaten und den Übergang betreffen. Diese Verordnung wird erst nach der Festlegung der Teilnehmerstaaten verabschiedet und voraussichtlich am 1. 1. 1999 in Kraft treten. Sie liegt deshalb bisher nur als Entwurf vor, ihr Inhalt wurde aber schon beschlossen und steht praktisch damit bereits heute fest. Zentrale Vorschrift dieses Verordnungsentwurfs wird sein, daß der Euro ab 1. 1. 1999 an die Stelle der Währungen der teilnehmenden Staaten tritt. Daneben enthält diese Verordnung folgende Übergangsvorschriften:

Die nationalen Währungen sind eine andere Ausdrucksform des Euro, das heißt sie verlieren Ihren Status als eigenständige Währung.
Handlungen, die in einer nationalen Währung vereinbart wurden, werden in dieser ausgeführt und solche, die in Euro vereinbart wurden, werden in Euro ausgeführt.
Für die nach nationalem Recht emittierten Schuldtitel, die Abwicklung der Geschäfte an den Börsen und die Regelungen bezüglich des nationalen Zahlungsverkehrs kann jeder teilnehmende Mitgliedstaat Sonderregelungen festlegen.
Banknoten und Münzen, die auf eine nationale Währungseinheit lauten, behalten bis zum Ende des Bargeldumtausches (spätestens 30. 6. 2002) ihre Funktion als gesetzliches Zahlungsmittel.
Das Euro-Einführungsgesetz
In Deutschland werden die zentralen Gesetzesänderungen entweder zum Beginn der EWU am 1. 1. 1999 oder mit Ablauf der Übergangzeit ab 1. 1. 2002 in Kraft treten. Die Änderungen, die bereits zum 1. 1. 1999 wirksam werden sollen, sind im Euro-Einführungsgesetz (Euro-EG) enthalten, welches als Entwurf bereits am 24. September 1997 den Bundestag passiert hat und Anfang 1998 endgültig verabschiedet werden soll. Die für mittelständische Unternehmen wichtigsten Regelungen sind:

a) Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz: Mit dem Beginn der Europäischen Währungsunion wird die Verantwortung für die Geldpolitik auf die Europäische Zentralbank übertragen. Damit entfällt auch die Festlegung des Diskontsatzes durch die Deutsche Bundesbank. Da dieser Diskontsatz häufig als Referenzzinssatz der öffentlichen Verwaltung und in privatrechtlichen Verträgen verwendet wird, tritt für die Übergangszeit von 1999 bis 2001 der ¿Basiszinssatz¿ an dessen Stelle. Dieser setzt auf dem am 31. 12. 1998 geltenden Diskontsatz auf und wird alle vier Monate von der Deutschen Bundesbank an die Zinsentwicklung in Europa angepaßt.

b) Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts: Diese Gesetzesänderung umfaßt im wesentlichen die Festlegung von Signalbeträgen in Euro. So wird beispielsweise das Mindestnennkapital bei der Aktiengesellschaft von 100 000 DM auf 50 000 Euro und das der GmbH von 50 000 DM auf 25 000 Euro geändert. Der Mindestnennbetrag von Aktien soll dann nicht mehr 5 DM sondern 1 Euro betragen. Ebenso werden die Übergangsregelungen für die Anpassung des Gesellschaftskapitals im Gesellschaftsvertrag oder der Satzung festgelegt. Für börsennotierte Aktiengesellschaften muß diese Anpassung an glatte Euro-Beträge bis Ende 2001 erfolgen. Für alle anderen Gesellschaften ist keine gesonderte Änderung vorgesehen; hier reicht eine Anpassung zusammen mit der ersten Kapitalveränderung nach der Übergangszeit.

c) Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet des Bilanzrechts: In der Übergangszeit von 1999 bis 2001 kann der Jahresabschluß wahlweise in DM oder Euro erstellt werden, danach ist dies nur noch in Euro möglich.


Mit der unwiderruflichen Fixierung der Wechselkurse innerhalb der teilnehmenden Mitgliedsstaaten entfällt auch das Währungsrisiko. Für bestimmte monetäre Posten in der Form von Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten in einer anderen nationalen Währung eines Teilnehmerstaates leitet der Gesetzgeber daraus ¿ in Übereinstimmung mit den anderen europäischen Staaten ¿ eine Verpflichtung zur vorzeitigen Realisierung der Gewinne ab. In den meisten europäischen Ländern müssen diese Gewin- ne bereits im Jahresabschluß zum 31. 12. 1998 ausgewiesen werden, in Deutschland ist deren Realisierung jedoch erst im ersten Jahresabschluß nach dem 31. 12. 1998 und damit erst ab dem 1. 1. 1999 vorgesehen. Damit die Unternehmen diese Gewinne nicht vor dem tatsächlichen Zufluß in der Gewinn- und Verlustrechnung ausweisen und versteuern müssen, das Wahlrecht eingeräumt, diese Gewinne in einen gesonderten Passivposten mit der Bezeichnung ¿Sonderposten aus der Währungsumstellung auf den Euro¿ einzustellen und damit wieder zu neutralisieren. Dieser Posten ist erst mit Wegfall des korrespondierenden Aktiv- oder Passivpostens aufzulösen. Er darf auch mit steuerlicher Wirkung in der Steuerbilanz unter der Bezeichnung ¿Euroumrechnungsrücklage¿ gebildet werden.

Bestimmte Umstellungskosten in Form von selbsterstellten immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens dürfen als Bilanzierungshilfe aktiviert werden. Mit diesem Aktivierungswahlrecht, welches jedoch nicht für die Steuerbilanz gilt, wird den Unternehmen die Möglichkeit eröffnet, einen Teil der Umstellungskosten auf die Abschreibungszeit von vier Jahren nach dem Kostenanfall gleichmäßig zu verteilen.

Auswirkungen auf Unternehmen
Für die Unternehmen bringt die Währungsunion sowohl Chancen als auch Risiken. Bei den größeren, international agierenden Unternehmen werden insgesamt mehr Vorteile erwartet. Das zumindest hat eine im Herbst 1997 europaweit durchgeführte Studie der KPMG ergeben. Danach werden die größten Vorteile durch den Wegfall der Wechselkursschwankungen und den erwarteten Rückgang der Transaktionskosten erwartet. Da jedoch zunächst die Umstellungskosten anfallen, wird sich der positive Effekt auf die Profitabilität bei den meisten Unternehmen erst langfristig einstellen. Bei mittelständischen und kleinen Unternehmen, die tendenziell weniger überregional und international tätig sind, läßt sich nur im Einzelfall abschätzen, ob die Vor- oder Nachteile voraussichtlich vorherrschen werden. Überwiegend wird jedoch auch für diese Unternehmen ein insgesamt positiver Effekt erwartet.

Zur Nutzung der Chancen sowie zur Vermeidung oder Begrenzung möglicher Risiken der Währungsunion ist eine sachgerechte Anpassung der Unternehmen erforderlich. Die Bereiche für die Anpassung umfassen grundsätzlich alle Funktionen eines Unternehmens in technisch-organistorischer aber auch in strategischer Hinsicht. Bild 2 gibt die Interdependenz dieser Strukturen wieder.

Strategische Auswirkungen: Die Währungsunion ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem vereinten Europa, welches im Hinblick auf einen gemeinsamen Wirtschaftsraum neue Chan- cen, aber auch neue Risiken und sicherlich stärkeren Wettbewerb bringen wird. Deshalb ist es für die Unternehmen unerläßlich, sich auf diese neuen Rahmenbedingungen frühzeitig einzustellen. Gerade die zukünftige Transparenz der Preise wird auch erhebliche strategische Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen haben. Die Unternehmen müssen ihre Position am Markt frühzeitig überprüfen, um Auswirkungen auf ihre Angebotspalette zu erkennen.

Für viele Unternehmen bedeutet der gemeinsame Markt mit einer gemeinsamen Währung aber auch die Möglichkeit, die eigenen Produkte in einem größeren Gebiet einfacher zu vertreiben. Somit wird das Motto ¿Wachsen, weichen oder Nische suchen¿ für die Unternehmen in nächster Zukunft stärker an Bedeutung gewinnen.

Durch die Einführung des gemeinsamen Währungsraums wird auch ein größerer Kapitalmarkt und ein größerer Wettbewerb zwischen den Kreditinstituten und sonstigen Geldgebern entstehen. Damit bietet sich für Unternehmen die Möglichkeit der kostengünstigeren Mittelaufnahme. Zum anderen bestehen dann auch in anderen Ländern alternative Kapitalanlagemöglichkeiten ohne Währungsrisiken, die zur Erhöhung der Anlagerendite genutzt werden können. Insgesamt stellen sich die Euro-Auswirkungen aus strategischer Sicht wie in Bild 3 gezeigt dar.

Technisch-organisatorische Auswirkungen: Durch die Währungsunion wird nicht allein ein Umstellungsbedarf bezüglich des Rechnungswesens ausgelöst, sondern es werden die betrieblichen Abläufe insgesamt tangiert. Art und Ausmaß hängen von den bisher vorhandenen Strukturen sowie den unternehmensindividuell festzulegenden Umstellungsoptionen ab. Bei der Umstellung werden jedoch einige Bereiche regelmäßig von besonderer Relevanz sein.

Die heutigen Geschäftsprozesse bauen auf einer zunehmenden Unterstützung der Prozesse durch die Datenverarbeitung (DV) auf. Das impliziert auch eine Anpassung der DV-Systeme an die mit der Euro-Einführung notwendigen Konvertierungvorgaben. Diese lassen sich durch Standardisierung innerhalb des Unternehmens bei den internen Abläufen auf ein Minimum reduzieren; bezogen auf die Beziehungen mit Kunden und Lieferanten wird eine solche Standardisierung jedoch nur bedingt durchzusetzen sein. Deshalb ist es bei jedem Unternehmen notwendig, Euro-Schnittstellen vorzuhalten, die sich wie in Bild 4 gezeigt darstellen können.

Diese Schnittstellen implizieren jedoch auch Rundungen bei den einzelnen Umrechnungsvorgängen von nationaler Währung in den Euro und damit auch das Auftreten von Rundungsdifferenzen. Diese können bei jeder einzelnen Transaktion aber auch erst bei der Umrechnung oder Abstimmung von Summen entstehen. Deshalb müssen in der Datenverarbeitung möglichst einfache und standardisierte Verfahren gefunden werden, welche die Anzahl der Umrechnungen reduzieren und die Abstimmung gerundeter Beträge ermöglichen. Eine solche Vorgabe ist beispielsweise die Umrechnung von Einzelbeträgen und nicht diejenige von Summen. Weiterhin sieht die EU-Verordnung über bestimmte Vorschriften im Zusammenhang mit der Einführung des Euro für die Umrechnung von einer nationalen Währung in eine andere nationale Währung nicht den direkten Weg, sondern die Umrechnung mit den jeweils festgelegten Euro-Kursen über ein Euro-Zwischenergebnis vor, wobei der Euro-Betrag des Zwischenergebnisses mit einer Genauigkeit von mindestens drei Nachkommastellen berechnet werden soll.

Bei der Umstellung der DV ist weiterhin zu berücksichtigen, daß im Zusammenhang mit dem Jahr 2000 weitere Änderungen erforderlich werden, die in ihrer Gesamtheit selbst für erfahrene DV-Spezialisten zu einer besonderen Herausforderung mit ungeahnten Problemen werden können.

Die bessere Preistransparenz führt zu einem verstärkten Wettbewerb. Deshalb müssen die Unternehmen die Einkaufskonditionen und insbesondere ihre langfristigen Lieferverträge überprüfen. Hier kann es beispielsweise durch Vereinheitlichung von Preislisten durch den Lieferanten zu Preisverschiebungen kommen, die bei geringen Margen an Bedeutung gewinnen können. Beim Vertrieb gilt es insbesondere die Verhaltensweisen der schärfsten Konkurrenten zu beobachten, denn durch die Umstellung der Preise auf Euro werden sich neue Schwellenpreise ergeben, die sich erst im Markt bilden müssen. Dazu kann es notwendig werden, daß Verpackungsgrößen oder auch nur die Verpackung geändert werden. Weiterhin sind die Preislisten anzupassen. Zur Vereinfachung bietet sich hier die Umstellung zu einem einheitlichen Zeitpunkt an.

Von der Umstellung der Preise auf den Euro werden zunächst nur diejenigen Unternehmen betroffen sein, die nicht oder nur in geringem Umfang mit Bartransaktionen konfrontiert werden. Bei Unternehmen mit hohem Anteil an Bartransaktionen, wie zum Beispiel dem Einzelhandel, wird bis zum Austausch des Bargeldes Anfang 2002 die DM weiterhin die maßgebliche Währung sein. Bei diesen Unternehmen verschieben sich die wesentlichen Euro-Umstellungsarbeiten auf das Ende des Übergangszeitraums und den Bargeldumtausch. In dieser Zeit kann es notwendig werden, daß Preise in DM und in Euro ausgezeichnet werden müssen. Die gesetzliche Grundlage für eine solche doppelte Preisauszeichnungspflicht ist bisher jedoch noch nicht in Sicht. Im Vertrieb werden oft standardisierte Formulare verwendet. Diese müssen ebenfalls frühzeitig Eintragungen in Euro ermöglichen. Das sollte bei anstehenden Formulargestaltungen berücksichtigt werden.

Das Rechnungswesen
Bei der Umstellung des Rechnungswesens sind neben der Buchhaltung noch das interne und das externe Rechnungswesen betroffen. Bei der Buchhaltung reichte es bisher aus, wenn sie in einer lebenden Sprache und in einer real existieren Währung geführt wurde. Daraus läßt sich ableiten, daß die Buchhaltung spätestens bis zum Wegfall der DM am Ende der Übergangszeit oder sogar erst mit dem Ende des Bargeldaustausches auf Euro umgestellt sein muß. Es reicht dabei aus, wenn die Salden der einzelnen Konten auf Euro umgestellt werden. Systembedingt kann es jedoch sein, auch die einzelnen Umsätze auf den Konten umzurechnen. Dabei ist es nicht erforderlich, daß alle Bereiche der Buchhaltung gleichzeitig umgestellt werden. Vielmehr ist es möglich, für einzelne Teilbereiche, wie beispielsweise die Anlagen- oder die Lohnbuchhaltung andere Zeitpunkte zu wählen. Neben den laufenden Buchhaltungsdaten müssen gegebenenfalls auch historische Daten auf Euro umgestellt werden. Die dafür notwendigen Entscheidungen sollten von der Unternehmensleitung frühzeitig getroffen werden.

Beim internen Rechnungswesen sind insbesondere das Controlling und die Berichterstattung an die Unternehmensleitung, den Aufsichtsrat, das Mutterunternehmen oder die Aktionäre/Gesellschafter von der Umstellung betroffen. Da diese Bereiche in die Autonomie jedes einzelnen Unternehmens fallen und keine gesetzlichen Vorgaben bestehen, sind die Umstellungserfordernisse an die individuellen betrieblichen Gegebenheiten anzupassen.

Keine Währungsreform!
Die Umstellung des Jahresabschlusses auf den Euro ist nicht mit dem Übergang auf die Deutsche Mark nach der Währungsreform in 1948 oder deren Einführung in den neuen Bundesländern in 1990 vergleichbar. Hier waren die einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden mit einer absolut neuen Währung zu bewerten. Deshalb handelt es sich bei der EWU auch nicht um eine Währungsreform, sondern lediglich um eine Währungsumstellung.

Die Umstellung des Jahresabschlusses impliziert im Grundsatz lediglich einen simplen Rechenschritt, die Division der DM-Werte durch den unwiderruflich festgelegten Umrechnungskurs. Natürlich sind auch die erforderlichen Vergleichszahlen des Vorjahres entsprechend zu behandeln. In gleicher Weise erfolgt die Umstellung von historischen Anschaffungskosten sowie der Angaben im Anhang und im Lagebericht. Durch die einfache Umrechnung der einzelnen Posten des Jahresabschlusses ist es kein Problem, aus einer Buchhaltung in DM eine DM-Bilanz zu erstellen und diese dann in eine Euro-Bilanz umzurechnen und umgekehrt. Mit diesem Verfahren können Unternehmen den Jahresabschluß in Euro präsentieren obwohl sie ihre Buchhaltung weiterhin in DM führen.

Der Zeitpunkt für die Umstellung des Jahresabschlusses auf den Euro ist innerhalb der Übergangszeit frei wählbar. Der erste Euro-Jahresabschluß ist ab dem 1. 1. 1999 möglich, ein Jahresabschluß in DM darf letztmals zum 31. 12. 2001 aufgestellt werden. Bei Unternehmen mit abweichendem Geschäftsjahr muß die Umstellung spätestens in dem Geschäftsjahr erfolgen, in dem das Ende der Übergangszeit (31. 12. 2001) liegt. Diese handelsrechtliche Möglichkeit zur Umstellung von Buchhaltung und Jahresabschluß ist auch für steuerliche Zwecke zulässig. Allerdings aktzeptiert die Finanzverwaltung Steuererklärungen in Euro nach dem derzeitigen Stand erst nach Ablauf der Übergangsphase in 2002. Die Diskussionen hierzu sind jedoch noch im Gange.

Fazit: Aufgabe lösbar
Bei den Auswirkungen der EWU auf mittelständische Unternehmen und der Umsetzung im Unternehmen handelt es sich um eine lösbare Aufgabe, die jedoch eine frühzeitige Vorbereitung und ein planmäßiges und zielgerichtetes Umstellungsverhalten erfordert.

Lothar Stein / Januar 1998

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