Wirtschaft + Unternehmen
Achtung: Weihnachtsfalle
Dann nämlich ist stillschweigend eine sogenannte betriebliche Übung enstanden. Somit kann der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld für das laufende Jahr nicht entfallen lassen.
Nur wenn eine freiwillige Leistung von Anfang an unter dem "freien Vorbehalt" erbracht wird, entsteht keine betriebliche Übung. Ist diese aber entstanden, kann sie der Arbeitgeber im Einvernehmen mit den Mitarbeitern durch eine Änderungskündigung oder durch eine Betriebsvereinbarung durchbrechen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.08.1996, Aktenzeichen: 10 AZR 69/96).
nh








