Hajo Stotz

Hände vom Steuer

Bei Alkohol – Hände weg vom Steuer. Der Ratschlag galt jahrzehntelang. Zukünftig können auch nüchterne Fahrer die Finger vom Steuer lassen – vorausgesetzt, sie sitzen in einem autonom fahrenden Fahrzeug.

Hajo Stotz

Unser Verkehrsminister hat es beispielhaft vorgemacht. Alexander Dobrindt ließ sich von einem selbstfahrenden Audi über die A9 chauffieren und war davon begeistert: „In wenigen Jahren werden die automatisierten Fahrzeuge im Straßenverkehr unterwegs sein.“ Ob er damit richtig liegt, muss sich allerdings noch erweisen – beim Zeitplan mit der Pkw-Maut hat er sich schon mal ziemlich verhauen.

Nach dem tragischen, tödlichen Unfall eines Tesla-Fahrers im Autopilot-Modus sind nun der Sicherheitsaspekt beim autonomen Fahren und die Gesetzeslage bei einem Unfall wieder in den Fokus gerückt. Doch bei aller Tragik – der Unfall war eine Frage der Zeit. Fehlerfreie Software gibt es auch bei Autopiloten (noch) nicht – doch die Software macht bereits heute deutlich weniger Fehler als jeder Mensch: Mehr als 200 Millionen Kilometer ohne tödlichen Unfall mit dem Tesla-Autopiloten stehen 95 Millionen Kilometer im weltweiten Durchschnitt bei Selbstfahrern entgegen. Und aus jedem Fehler lernt die gesamte Softwarebranche – im Gegensatz zur Allgemeinheit der Autofahrer beim Fehler eines Einzelnen.
Für die deutsche Industrie sind selbstfahrende Fahrzeuge eine riesige Marktchance, um nach der sich abzeichnenden Dieselmotor-Sackgasse beim Thema autonomes Fahren ganz vorne dabei zu sein. Voraussetzung: Der rechtliche Rahmen wird dafür geschaffen. Das hat auch Dobrindt richtig erkannt. Sein Ministerium erarbeitete einen Entwurf, der internationalen Gesetzen entsprechen und den Weg freimachen sollte, damit Autofahrer und Autos mit Autopilot rechtlich gleichgestellt sein sollten, sodass im Fall der Fälle der Hersteller und nicht der Fahrer des autonomen Fahrzeugs die Verantwortung trägt. Doch Justizminister Heiko Maas legte eine Vollbremsung ein: Er ist der Meinung, jahrzehntealte Verkehrsgesetze reichen für diese Mobilitäts-Revolution völlig aus. Ob beim Unfall der Fahrer oder das Fahrzeugsystem verantwortlich ist, sollen weiterhin im Einzelfall die Gerichte klären. Damit hat er nicht nur die deutsche Justiz bei dieser technischen Entwicklung am Stauende eingeordnet.
Denn während es heute darum geht, ob der Beklagte Tempo und Bremsweg richtig einschätzte, könnte morgen vor Gericht zu klären sein: Musste der Beschuldigte erkennen, dass der Signalkonflikt zwischen Bildverarbeitungssystem und Geschwindigkeitssensor verspätet den Bremsimpuls einleitete?
Das ist nicht nur weltfremd, sondern bindet der deutschen Industrie bei der Entwicklung autonomer Fahrsysteme ein bleischweres Paragraphenwerk ans Bein. Und im Gegensatz zu Ländern mit eindeutiger Gesetzeslage wird „Hände weg vom Steuer“ damit für den deutschen Autofahrer doch noch lange eine Vision bleiben.

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