Instandhaltung

In Kraft getreten

ist bereits seit Januar 2009 das Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG). Es schreibt vor, dass der Wärmeenergiebedarf eines Neubaus zu einem gewissen Anteil – je nach Energiequelle bis zu 50 Prozenz – aus erneuerbaren Energien wie Solartechnik, Geothermie, Umweltwärme oder Biomasse abgedeckt werden muss. Zusätzlich ist die Energieeinsparverordnung (EnEV) zum 01. Oktober 2009 in einigen wesentlichen Punkten verschärft worden.

Diese Kombination aus beiden Gesetzen setzt neue Maßstäbe in punkto Energieeffizienz und Nutzung regenerativer Energiequellen für Gebäude und Hallen mit Deckenhöhe von über vier Metern. Wer diesen Anforderung aus baulichen Gegebenheiten nicht nachkommen kann oder will, hat die Möglichkeit den Energiebedarf seines Gebäudes durch bauliche Maßnahmen und effiziente Anlagentechnik um 15 Prozent unter EnEV-Anforderungsniveau abzusenken. Das Unternehmen Schwank, führender Hersteller von Infrarotheizsystemen, hat zu diesem Thema ein aktuelle Informationsbroschüre herausgegeben. Mit seiner über fünfzig jährigen Erfahrung hat das Unternehmen sich schon oft mit veränderten Anforderungen auseinandersetzen müssen. Über zwei Millionen Heizgeräte sprechen für sich.

Die Broschüre desProfis in Sachen Energieeffizienz zeigt auf, inwiefern moderne Hallenheizungen die neue Gesetzgebung erfüllen. Interessenten können die Broschüre als kostenlosen Service unter [email protected] (Stichwort EnEV) oder auch per Kennziffer anfordern. ms

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