Handhabungstechnik

Handhaben mit Sachverstand

Vorschriften für die Errichtung und den Betrieb von Manipulatoren und ­Balancersystemen
Handhabungsgeräte dienen dazu, Lasten in unterschied­lichen Technisierungsstufen zu bewegen – manuell, mechanisiert, teil- oder vollautomatisiert. In diesem Beitrag widmet sich Fachreferent Roland Lesch, Sales Manager bei Movomech Systems (www.movomech.de) in Gummersbach, der allgemeinen Wartung und Prüfung von handgeführten Handhabungsgeräten, speziell von Balancersystemen, zu denen auch die Manipulatoren gehören.

Der Begriff „Balancer“ bedeutet etwa „Ausgleichsheber“, weil er dazu dienen soll, Gewichtskräfte gegen die Schwerkraft auszugleichen. Spricht man vom Balancieren einer Last, so bezeichnet man den Zustand, in dem eine Last einer vertikal nach oben gerichteten Kraft ausgesetzt ist, die ihrer Gewichtskraft entspricht. Wobei zusätzliche externe Kräfte erforderlich sind, um die Lage der Last zu verändern. In den meisten Fällen werden hierzu pneumatische (Lastbetätigte Druckregler in Verbindung mit speziellen pneumatischen Steuerungen) oder elektropneumatische Balancersysteme (Wägezellen, Dehnmessstreifen usw.) eingesetzt. Aufgrund dieser Definition ist der Balancer im Sinne der EG-Maschinenrichtlinie 98/37/EG eine Maschine.

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