Fördertechnik

Ketten-Bypass

Anschlagmittel wie Seile, Ketten oder Hebebänder sind häufig mit einer ersten Verkürzungseinrichtung versehen, um die effektive Nutzlänge des Anschlagmittels schnell und einfach zu verändern. Solche Verkürzungseinrichtungen haben sich in der Praxis bewährt, zum Beispiel zum lotrechten Transport asymmetrischer Güter oder zum Ausbalancieren von Lasten, um eine vorab definierte Montageposition zu erreichen, wie es regelmäßig bei einem Kettengehänge der Fall ist. Nachteil: Die Änderung der Nutzlänge kann nur bei unbelastetem Anschlagmittel vorgenommen werden. Deshalb werden in der Praxis häufig „selbstgestrickte“ Lösungen eingesetzt, um das zu verlängernde oder zu verkürzende Anschlagmittel mit der daran angreifenden Last zu überbrücken. Damit ist vor allem der Einsatz von Hebelzügen und Stirnradflaschenzügen gemeint, die zwischen die Anschlagmittel gehängt werden. Diese Anwendungen können allerdings zu kaum kalkulierbaren Gefährdungen für die Anwender führen und sind deshalb üblicherweise untersagt. Die Firma Evers, Spezialist in den Bereichen Heben und Sichern, hatte die Idee, eine Lastaufnahmeeinrichtung so weiterzuentwickeln, dass man sie einfach und sicher unter Last in der Länge verstellen kann. Die Erfindung heißt „Evers-Kettenbypass“, für die eine neue Gebrauchsmusteranmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt erfolgt ist. Hier geht es um Anschlagmittel, vorzugsweise um ein Kettengehänge, das an einem ortsfesten Anschlagpunkt, zum Beispiel einem stehenden Kranhaken unter Last, angeschlagen ist. Das Kettengehänge besitzt mindestens eine erste Verkürzungseinrichtung. Die Lösung der technischen Problemstellung wird durch den Einsatz eines Handhebezeugs mit zwei Kettenbypass-Adaptern erzielt, das lösbar an das Anschlagmittel und parallel hierzu als Bypass angeschlagen wird. pb

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