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Artikel und Hintergründe zum Thema

Energiezähler

Andreas Mühlbauer,

EEG-Umlage sparen mit intelligenten Zählern

Eine klar nachgewiesene Abgrenzung der Stromkosten gibt nicht nur eine detaillierte Übersicht über Verbräuche, sondern wurde durch das EEG in Deutschland eingeführt, um erneuerbare Energien zu fördern.

Mit den vorgeschriebenen geeichten Stromzählern können Unternehmen EEG-Umlage sparen. © Gifas

Das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) besagt, dass grundsätzlich jeder Stromverbrauch umlagepflichtig ist und stellt die regulatorische Basis für die Erhebung der EEG-Umlage dar. Das führt bei hohem Verbrauch zu hohen Summen. Um sich von der Umlage des Eigenverbrauchs zu befreien oder sich an einem Teilerlass zu erfreuen, müssen die an Drittunternehmen weitergeleiteten Strommengen getrennt ausgewiesen werden. Das EEG bietet jedoch verschiedene Möglichkeiten, sich von dieser Umlage befreien zu lassen beziehungsweise einen Teilerlass zu erhalten.

Hierzu gehören unter anderem der Fall des Eigenversorgers sowie des stromkostenintensiven Unternehmens. Um ein Anrecht auf die Begrenzung der EEG-Umlage zu haben, müssen stromkostenintensive Unternehmen und Eigenversorger mit Drittbelieferung den durch Dritte verbrauchten Strom anhand geeichter Strommessgeräte nachweisen können. Dazu muss der Antragsteller auch den durch Dritten verbrauchten Strom anhand geeichter Strommessgeräte nachweisen können.

Die Befreiung beziehungsweise Teilentlastung gilt jedoch nur für den Eigenverbrauch, der sehr streng ausgelegt wird. Dritte Unternehmen, also beispielsweise Zulieferer oder Mieter sowie Tochtergesellschaften, sind von der Privilegierung ausgeschlossen. In der Folge ist für Strom, der an Dritte weitergeleitet wird, die EEG-Umlage abzuführen. Somit sind grundsätzlich alle weitergeleiteten Strommengen geeicht zu messen und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mitzuteilen.

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Die Höhe der EEG-Umlage differiert je nach Stromverbraucher. Einsparungen sind unter folgenden Voraussetzungen möglich: Für stromkos­tenintensive Unternehmen bestimmter Branchen besteht die Möglichkeit für eine Begrenzung der EEG-Umlage, wenn der Strombezug mehr als 1 GWh pro Jahr beträgt. Eigenversorger, die ihren Strombedarf teilweise selbst erzeugen, können unter bestimmten Voraussetzungen die EEG-Umlagepflicht reduzieren – für Bestandsanlagen sogar auf null.

Das Vollgummigehäuse prädestiniert die Zähler auch für raue Umgebungen. © Gifas

Die eichrechtskonformen Messeinrichtungen gibt es in verschiedenen Ausführungen: Von der viertelstundenscharfen Erfassung der Zählerstände bis hin zu Lastgangmessungen können Unternehmen hier Energiezähler mit MID-Zulassung wählen. Die Umsetzungsfrist wurde vom Gesetzgeber bis auf den 1. Januar 2021 festgelegt. Gelingt die messtechnische Trennung der Strommengen mit unterschiedlicher EEG-Umlage-Belastung ab dem 1. Januar 2021 nicht, droht der Verlust der Umlagereduzierung und im schlimmsten Fall die „rückwirkende Rückzahlung“ der Befreiung vom höchsten EEG-Umlagesatz für die Gesamtstrommenge des Unternehmens.

Erfordernis im Anwendungsbereich

Gifas Electric bietet als Hersteller für Stromverteilungen und Lichtsystemen Systemlösungen für jeden Einsatzbereich. Die mobilen und stationären Vollgummiverteiler des Unternehmens erfassen den Verbrauch Dritter exakt und getrennt voneinander. Sie sorgen für die genaue Protokollierung, ob mit Rollenzählwerk oder intelligenten Zählern mit Datenübertragung und Datenanalyse. Durch den Einsatz von entsprechenden Gifas-EEG-Verteilern mit integriertem geeichten Stromzähler mit MID-Zulassung können Unternehmen der geforderten Nachweispflicht nachkommen. In einem Praxisbeispiel aus der Industrie kommen die kundenspezifischen Verteiler bereits zum Einsatz. Die Bestückung und Ausstattung wurden auf Sonderwunsch des Kunden bis hin zum Einbau von Beistellungen umgesetzt. Per Tastendruck lassen sich die gespeicherten Messwerte abrufen, ohne dass zusätzliche Messgeräte benötigt werden. Dadurch lassen sich die Zähler nahtlos in die vorhandene Infrastruktur einbinden.

Vollgummi für anspruchsvolle Bereiche

Darüber hinaus erfüllen die Stromverteiler wichtige Merkmale wie stückgeprüfte Qualität, einfache Handhabung und hohe Qualität der Vollgummigehäuse. Bei den Verteilergehäusen spielt der Werkstoff die zentrale Rolle: Vollgummi aus Butyl-Kautschuk. Das Elastomer verfügt über zahlreiche Eigenschaften, die es zum geeigneten Material für stark beanspruchte Produkte machen. Dazu gehören beispielsweise die ausgezeichnete Dämpfung von Schwingungs- und Stoßenergie, die gute Beständigkeit gegen Säuren und Basen, eine sehr gute Wetter-, UV- und Ozonbeständigkeit sowie ein hohes elektrisches Isolationsvermögen. Selbstverständlich lassen sich die Verteiler mit Energiezähler auch für die generelle Verbrauchs- oder Optimierungsüberwachung in anderen Einsatzgebieten nutzen, zum Beispiel im Rahmen eines Energiemanagement­systems gemäß DIN EN ISO 50001.

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