Verschärfung der Motorenverordnung

ZVEI: Geforderte Übergangszeit genehmigt

Ziel erreicht: Die vom ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie geforderte Übergangszeit bis zur Verschärfung der Motorenverordnung ist von der Europäischen Kommission in deren aktuellem Entwurf des Papiers ergänzt worden.

Die Europäische Kommission möchte die Motorenverordnung (640/2009) ausdehnen, um Ausnahmen von der Oködesign-Richtlinie für energieeffiziente Elektromotoren zu reduzieren. Bisher sind von der Richtlinie Motoren ausgenommen, die beispielsweise für den Gebrauch in Höhen von über 1.000 m (über NN), bei einer Umgebungstemperatur von über 40° Celsius oder unter minus 15° Celsius vorgesehen sind. Nach den Plänen der EU sollen die Grenzwerte auf 4.000 m Höhe, 60° Celsius bzw. minus 30° Celsius verschärft werden. "Vorgesehen war ursprünglich eine Veröffentlichung der Gesetzesänderung im Amtsblatt im Oktober 2013 praktisch ohne Übergangszeit", so Gunther Koschnick, Leiter des Fachbereichs Elektrische Antriebe im ZVEI-Fachverband Automation. Im ungünstigen Fall lässt sich der Elektromotor nicht ohne weiteres durch einen Energiesparmotor, zum Beispiel der gesetzlich geforderten höheren Energieeffizienzklasse IE2 oder IE3, ersetzen, da Energiesparmotoren oft eine größere Bauform haben. Das bedeutet, dass nicht nur die Stückliste geändert werden, sondern auch umkonstruiert werden muss. Jeder in Europa neu in den Verkehr gebrachte Elektromotor, auch der Ersatzmotor, muss der verschärften Regelung entsprechen. Die Verbände ZVEI und VDMA haben die Hersteller und Maschinenbauer frühzeitig informiert. "Mit dem letzten Entwurf der Europäischen Kommission vom 31. Juli 2013, öffentlich im Internet zugänglich, wurde nun die geforderte Übergangszeit von sechs Monaten nach Veröffentlichung ergänzt - ein toller Erfolg für die beteiligten Verbände", so Koschnick.

Anzeige

Bis zum 25. Oktober 2013 hat der Rat der Europäischen Union Zeit, das Amendment zur Motorenverordnung 640/2009 zu bestätigen. Die Verordnung wird im Anschluss im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt dann 20 Tage später mit einer Übergangszeit von sechs Monaten in Kraft. kf

  • Xing Icon
  • LinkedIn Icon
Anzeige
Anzeige

Das könnte Sie auch interessieren

Anzeige
Anzeige
Anzeige

Hannover Messe

Wasserstoffspeicherung in Metallhydrid

Mit dem Fokus auf Speicher für grünen Wasserstoff in Feststoffform (Metallhydrid) präsentiert sich GKN Hydrogen als Vorreiter in Sachen Sicherheit und Effizienz für die Industrie. GKN Hydrogen bietet sichere Speichersysteme für grünen Wasserstoff...

mehr...
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

Lineartechnik

Transporttechnik aus dem Baukasten

Viele Transportaufgaben lassen sich mithilfe von Lineartechnik realisieren. Um das Zusammenspiel von Lineareinheit, Motor, Getriebe und Steuerung zu vereinfachen, bieten sich vorkonfigurierte Lösungen an. So kann der Aufwand für Recherche und...

mehr...
Jetzt Newsletter abonnieren