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Siemens: Börsengang von Osram vorangetrieben
Gegen den von der Hauptversammlung gefassten Beschluss über die Zustimmung zum Abspaltungs- und Übernahmevertrag zwischen der Siemens AG und der Osram Licht AG wurde eine Klage eingereicht. Siemens hält die Klage für unbegründet und wird die geplante Abspaltung der Osram Licht AG und deren Börsennotierung konsequent vorantreiben. "Die Siemens-Aktionäre haben uns auf der Hauptversammlung Ende Januar mit einer überwältigenden Mehrheit von über 98 Prozent den klaren Auftrag gegeben, Osram über den Weg der Abspaltung an die Börse zu bringen. Dieses Mandat werden wir zügig und zuverlässig im Interesse unserer Aktionäre umsetzen", sagte Joe Kaeser, Finanzvorstand der Siemens AG. Die Abspaltung wird erst wirksam, wenn sie in die Handelsregister von Berlin und München eingetragen ist. Die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage bewirkt nun zunächst eine Registersperre. Siemens hat gestern beim Oberlandesgericht München im Rahmen des sogenannten Freigabeverfahrens eine Aufhebung dieser Registersperre mit dem Ziel beantragt, trotz der Klage die umgehende Eintragung der Abspaltung in die Handelsregister zu erwirken. Ein Börsengang im April wird allerdings nicht mehr möglich sein.









