Lieferkettengesetz: Kein deutscher Sonderweg
17 Wirtschaftsverbände fordern Aussetzung des LkSG
Nach der ersten Lesung zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) im Deutschen Bundestag melden sich 17 führende Wirtschaftsverbände mit einer klaren Botschaft: Das Gesetz muss vollständig ausgesetzt werden. Die bislang geplanten Änderungen seien nicht genug, um Unternehmen spürbar zu entlasten.
Der Entwurf beschränkt sich im Wesentlichen auf zwei Punkte: die Streichung der Berichtspflicht und eine Reduzierung von Sanktionen. Alles andere bleibt. Die umfassenden Sorgfaltspflichten entlang globaler Lieferketten und die detaillierten Dokumentationsanforderungen bestehen weiter. „Spürbare Entlastungen sind somit nicht zu erwarten“, schreiben die Verbände in einem Brief an Bundestag und Bundesregierung.
Ihre Forderung ist eindeutig: Das LkSG aussetzen – und gleichzeitig das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlösen. Die im Dezember 2025 auf EU-Ebene beschlossenen Änderungen zur Lieferkettenregulierung („Omnibus I“) müssten zügig, bürokratiearm und praxisnah umgesetzt werden. „Dieses Versprechen muss jetzt eingelöst werden.“
Falls das LkSG nicht ausgesetzt wird, plädieren die Verbände zumindest für eine Angleichung an die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD). Diese betrifft künftig nur noch sehr große Unternehmen. Entsprechend sollten Firmen, die künftig nicht mehr von der EU-Regelung erfasst sind, auch national nicht länger verpflichtet werden. Andernfalls drohten Wettbewerbsnachteile und Rechtsunsicherheit.
„Deutschland muss seinen nationalen Sonderweg beenden und die laufende LkSG-Novelle gezielt für spürbare Entlastungen nutzen“, betonen die Verbände. Eine Verschiebung bis 2029 sei keine Option. „Wir fordern Bundestag und Bundesregierung auf, die notwendigen Maßnahmen unverzüglich auf den Weg zu bringen“, heißt es abschließend.









