Von der Risikobeurteilung bis zur CE-KennzeichnungAcht Schritte zur sicheren Maschine

Hersteller von Maschinen sind verpflichtet, an ihren Maschinen das Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen. Durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass die Maschinen oder Anlagen alle erforderlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfüllen. Auf dem Weg dorthin sind acht Schritte zu meistern.

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