Von der Risikobeurteilung bis zur CE-KennzeichnungAcht Schritte zur sicheren Maschine
Hersteller von Maschinen sind verpflichtet, an ihren Maschinen das Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen. Durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass die Maschinen oder Anlagen alle erforderlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfüllen. Auf dem Weg dorthin sind acht Schritte zu meistern.
Pilz unterstützt bei der Planung und Umsetzung der entsprechenden Konformitätsverfahren, gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, bei einzelnen Maschinen bis hin zu ganzen Fertigungslinien. Das Unternehmen unterhält eine unabhängige Inspektionsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17020:2004 für den Bereich Maschinen und Anlagen, akkreditiert durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS).
(Foto: Pilz)
