Zugelassener WirtschaftsbeteiligterHeinrich Kipp Werk: AEO-Zertifizierung
Seit 2017 ist das Heinrich Kipp Werk offiziell als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) im Zollrecht der Europäischen Union anerkannt.
Seit 2017 ist das Heinrich Kipp Werk offiziell als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) im Zollrecht der Europäischen Union anerkannt.