Meinung

Gleichheit oder Freiheit

Und noch eins drauf: Statt den bürokratischen Aufwand in den Unternehmen zurückzuschrauben, erhöht ihn auch diese­ Bundesregierung Schritt für Schritt. Beispiel: Das gerade verabschiedete Gleichbehandlungsgesetz, das unter Rot-Grün noch Antidiskriminierungsgesetz hieß. Es soll verhindern, dass Minderheiten im Wirtschaftsleben schlechter gestellt sind, insbesondere beim Abschluss von Verträgen.

Das Gesetz ist so überflüssig wie ein Kropf. Abgesehen davon, dass die Gleichbehandlung bereits im Grundgesetz Artikel 3 verankert wurde, hat sich bis heute bereits ein Wildwuchs von Hunderten von Gesetzen und Vorschriften gebildet, die dieses Thema umfassend regeln.

Doch das Gleichbehandlungsgesetz geht noch viel weiter. Denn die Beweislast wird nun umgekehrt. Nicht mehr der Arbeitnehmer muss nachweisen, dass er bei der Bewerbung wegen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt wurde, sondern der Arbeitgeber ist beweispflichtig. Jede Benachteiligung soll ausgeschlossen werden.

In der Praxis wird das bedeuten, dass auch jeder Kleinstunternehmer alle Bewerbungen penibel dokumentieren und aufbewahren muss, um beweisen zu können, dass eine Ablehnung nicht diskriminierend war.

Vollkommen unverständlich ist, dass das deutsche Gesetz bei den Diskriminierungsmerkmalen sogar noch weit über die EU-Vorlage hinausgeht.

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In den USA, die der EU-Fassung als Beispiel dienen, konnte sich so eine Angestellte mit der Behauptung, bei der Beförderung übergangen worden zu sein, zwölf Millionen Dollar erstreiten. Der Arbeitgeber hatte den Bewerbungsprozess nicht korrekt dokumentiert.

Wer allerdings hierzulande keine Millionen erstreitet, sondern ein Arbeitsverhältnis erzwingt, hat das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und -nehmer – und den Kollegen – von vorneherein zerstört.

Für die USA mit ihren sehr eingeschränkten Arbeitnehmerrechten mögen solche Gesetze noch einen Sinn haben – in Europa, und speziell in Deutschland, sind diese Bereiche nicht unter- sondern bereits ohne das Gleichbehandlungsgesetz überreguliert.

Doch damit nicht genug: Um die korrekte Einhaltung des neuen Gesetzes zu sichern, wird auch gleich eine neue Behörde geschaffen, die den Deutschen zu einer „Kultur der Antidiskriminierung“ verhelfen soll. Fühlt sich der Betroffene selbst nicht diskriminiert, kann für ihn die – mit Millionen Steuergeldern neu geschaffene – Kontrollbehörde oder auch ein Interessenverband aktiv werden. Ziel: Gleichheit für alle.

Das kennen wir doch. Bis vor 17 Jahren hatten wir bereits einmal einen deutschen Staat, der die Ideale Gleichheit und Brüderlichkeit auf der Fahne trug – und diese zu ihrer Überwachung ständig mit Füßen trat.

Eine Demokratie braucht Unterschiede. Sonst zerstört sie sich selbst.

Ihr

Hajo Stotz, Chefredakteur

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