InstandhaltungBeton statt Kunststoff
Motorenöl und Kraftstoffe sind wassergefährdende Flüssigkeiten. Sie dürfen weder direkt noch indirekt in Gewässer gelangen. Deshalb verlangt der Gesetzgeber, dass Leichtflüssigkeiten am Ort ihres Anfalls aus dem Abwasser entfernt und gesondert entsorgt werden.
