Urheberrechtsstreit
Landgericht Hamburg erlässt einstweilige Verfügung gegen Elite Robots Deutschland
Die Teradyne Robotics A/S, eine Tochtergesellschaft der Teradyne, Inc., hat im Februar in Deutschland rechtliche Schritte gegen die Elite Robots Deutschland GmbH, die hiesige Tochtergesellschaft von Elite Robots, eingeleitet. Hintergrund sind Vorwürfe einer Urheberrechtsverletzung an der Software von Universal Robots. Nun hat das Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen Elite Robots Deutschland erlassen.
Dem Unternehmen ist es demnach mit sofortiger Wirkung bis auf weiteres untersagt, die als urheberrechtsverletzend beanstandete Software sowie sämtliche Produkte, die diese Software enthalten, in Deutschland anzubieten oder zu vertreiben.
Zudem verpflichtet das Gericht Elite Robots Deutschland, umfassend Auskunft über die angeblich begangenen Verletzungshandlungen zu erteilen. Dies schließt ausdrücklich auch Informationen über die belieferten Kunden ein.
„Bei Teradyne Robotics haben wir uns entschieden, gegen Wettbewerber vorzugehen, die unsere proprietären Hardware- oder Softwaredesigns unrechtmäßig kopieren. Entsprechend begrüßen wir diese Entscheidung ausdrücklich“, sagte Jean-Pierre Hathout, Präsident der Teradyne Robotics Group. „Wir sind überzeugt, über unwiderlegbare Beweise für eine Urheberrechtsverletzung zu verfügen. Auch wenn dies keine endgültige Entscheidung des Gerichts ist, ist es ein klarer Hinweis darauf, dass wir sehr gute Aussichten auf Erfolg haben.“
Hathout ergänzt: „Automatisierung und Innovation sind entscheidend für unsere industrielle Zukunft. Wir können nicht zulassen, dass Unternehmen geschützte Technologien unrechtmäßig kopieren. Dies behindert nicht nur Forschung, sondern untergräbt auch das Kundenerlebnis und das Vertrauen. Teradyne Robotics bleibt fest entschlossen, seine Schutzrechte am geistigen Eigentum zu schützen und sicherzustellen, dass Automatisierungskunden Zugang zu sicheren, innovativen und hochwertigen Lösungen haben, die sie verdienen.“










