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Artikel und Hintergründe zum Thema

Anschlagmittel

pb,

Sicherheit an erster Stelle

Ein Anschlagmittel darf nur unter bestimmten Voraussetzungen und nur bestimmungsgemäß genutzt werden. Entscheidend ist, dass es sich in einem sicherheitstechnisch einwandfreien Zustand befindet. Hilfreich ist ein Zusatzlabel mit den Daten der Inbetriebnahme und der ersten sechs jährlichen Prüfungen.

© Spanset

Hebebänder oder Rundschlingen haben weder ein Mindesthaltbarkeitsdatum noch ein Verfallsdatum. Sie können bei bestimmungsgemäßer Verwendung, richtiger Lagerung und Pflege über viele Jahre und manchmal sogar Jahrzehnte eingesetzt werden. Die Lebensdauer ist keinesfalls generell unbegrenzt – vielmehr ist die Verwendung an technische und sicherheitsrelevante Voraussetzungen gebunden. Ob ein Hebeband oder eine Rundschlinge genutzt werden darf, hängt allein vom technischen Zustand ab. Es sind Arbeitsmittel, für die der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Art, Umfang und Fristen von Prüfungen ermitteln und festlegen muss.

Vor jedem Einsatz eines Lastaufnahmemittels ist eine Sichtprüfung durchzuführen, auch vor dem ersten Einsatz. Falls Zweifel an der Gebrauchstauglichkeit bestehen oder die Kennzeichnung verloren oder unleserlich ist, sind diese Arbeitsmittel außer Betrieb zu nehmen und von einem Sachkundigen zu untersuchen. Beispiele für Fehler oder Schäden, die eine dauerhaft sichere Benutzung beeinflussen können, sind Quer- und Längsschnitte, Schnitte und Scheuerstellen an Webkanten oder Umhüllungen sowie Schnitte durch Nähstiche oder Schlaufen. Zusätzlich zur obligatorischen Sichtprüfung vor jedem Einsatz muss eine "befähigte Person" Prüfungen durchführen und dokumentieren, üblicherweise mindestens ein Mal pro Jahr. Welche Qualifikation diese Person besitzen muss, beschreibt die EN 1492; vorausgesetzt werden unter anderem eine entsprechende Ausbildung, Fachkenntnisse und praktische Erfahrungen. Richtlinien für die Ausbildung enthält die EN ISO 9002:1994.

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Informatives Zusatzlabel

Alle Hebebänder und Rundschlingen sind mit einem fest verbundenen Produktlabel auszurüsten. Es müssen unter anderem der Rückverfolgbarkeitscode, das Herstelldatum, der Name des Herstellers und die Tragfähigkeit enthalten sein. Die Inbetriebnahme ist digital oder print zu dokumentieren. Gleiches gilt für die regelmäßigen Prüfungen. Spanset Deutschland versieht Hebebänder und Rundschlingen mit einem Zusatzlabel – dies ist nicht vorgeschrieben, aber in der Praxis hilfreich. Der Nutzer kann darauf die Inbetriebnahme und die ersten sechs jährlichen Prüfungen markieren. Das Beschriften des Zusatzlabels entbindet den Betreiber allerdings nicht von seiner zuvor beschriebenen Dokumentationspflicht. Das Herstelldatum hat aber keine Relevanz für eine vermeintliche "Mindesthaltbarkeit". Vielmehr steht fest: Sofern das Hebeband oder die Rundschlinge nach Herstellervorgaben gelagert wurde, hat der Anwender bei Inbetriebnahme ein neues Produkt vorliegen, auch wenn seit der Herstellung Zeit vergangen ist. Wichtig ist stets die Beachtung der Betriebsanleitung.

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