Wirtschaft + Unternehmen

Zu viele Blaue Briefe

Wer eine Abmahnung nach der anderen kassiert, braucht offensichtlich keine Kündigung befürchten. Obwohl ein Arbeitnehmer in neun Monaten sieben Abmahnungen erhielt, klagte ein Arbeitnehmer mit Erfolg gegen die erst danach erfolgte Kündigung.
Das Landesarbeitsgericht Brandenburg belehrte den Arbeitgeber, dass der Mitarbeiter wegen der vielen Abmahnungen nicht mit einer Kündigung rechnen musste. Die Warnfunktion dieser Maßnahme sei durch die mehrfache Abmahnung abgeschwächt. Der Arbeitgeber hätte eine letzte, eindringlich formulierte Abmahnung aussprechen müssen und erst im erneuten Wiederholungsfall hätte er kündigen dürfen. Die in jeder Abmahnung formulierte Warnung, dass der Arbeitgeber "bei Fortsetzung des Fehlverhaltens mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechnen müsse", genügte dem Gericht nicht (AZ.: 1 SA 645/02 - LAG Brandenburg, Urteil vom 29.04.2003).
nh

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