Wirtschaft + Unternehmen
Zu lange im Ausland ?
Dieser Gefahr entgeht ein GmbH-Geschäftsführer nur bei einer schriftlichen Anweisung ihn über alle anstehenden Entscheidungen und Geschäfte zu informieren ¿ dann nämlich liegt der Schwarze Peter bei dem Mitarbeiter, der ohne Vollmacht gehandelt hat. Noch eindeutiger wird es, wenn zustimmungsbedürftige Geschäfte in einem Katalog aufgelistet werden, die ohne ausdrückliche Zustimmung nicht getätigt werden dürfen.
st








