Wirtschaft + Unternehmen

Vor den Bau

Allein bei Planung und Genehmigung begegnen dem Investor jede Menge juristische und bautechnische Fallstricke. Lotsenfunktion erfüllt hier die neue VDI-Richtlinie 3975, Blatt 1 (Entwurf), die im März ausgegeben wurde und deren Einspruchsfrist am 30.September abgelaufen ist. Sie beschreibt in zwei Abschnitten praxisnah den Ablauf des Planungs- und Genehmigungsverfahrens und berücksichtigt neben gesetzlichen und firmeninternen Vorgaben auch wirtschaftliche, sicherheitstechnische, logistische und natürlich ökologische Aspekte. Der Geltungsbereich der Richtlinie umfasst die Lagerung fester, flüssiger und gasförmiger Gefahrstoffe, nicht aber deren Transport. Auch die Lagerung von radioaktiven, infektiösen und explosionsgefährlichen Stoffen bleibt außen vor.
ms

Links: http://www.vdi.de

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