Wirtschaft + Unternehmen
Urlaub bleibt Urlaub
Auch wenn ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter noch so dringend benötigt, darf er ihn nicht einfach aus dem Urlaub zurückrufen. Selbst eine entsprechende Vereinbarung ist unwirksam, urteilte das Bundesarbeitsgericht (AZ.: 9AZR 405/99, BAG- Urteil vom 20.06.2000). Nur wenn man den Urlaub über die 24 Tage hinaus verlängert, darf eine Vereinbarung über den Rückruf getroffen werden. Darin muss jedoch genau beschrieben werden, zu welcher Zeit die gesetzlich garantierten Urlaubstage genommen werden, sonst ist auch die Rückrufvereinbarung unwirksam.
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