Wirtschaft + Unternehmen

Unschuldig krank?

Bei Zweifeln ist der Arbeitgeber berechtigt, den Lohn zurückzuhalten und den Erkrankten zu befragen. Die Beweislast liegt jedoch beim Arbeitgeber. Der ,,gelbe Schein" des Arbeitnehmers reicht dabei nicht ganz aus, obwohl ihm eine hohe Beweiskraft zukommt. Zudem wird es schwierig, wenn das Verhalten des Mitarbeiters dessen Erkrankung verschlimmert oder verlängert und sich damit auch auf seine Arbeitsunfähigkeit auswirkt. Wann genau ein Verschulden des Arbeitnehmers vorliegt, ist gesetzlich nicht geregelt. Als Richtschnur gelten jedoch seit Jahren gültige Urteile des Bundesarbeitsgerichts.
nh

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