Wirtschaft + Unternehmen
Überstunden für Umme?
Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichtes von Rheinland Pfalz muss nämlich der Arbeitnehmer beweisen, an welchen Tag und zu welcher Zeit er Überstunden geleistet hat und vor allem für welche konkreten Arbeiten er die Überstunden benötigt hat. Zudem müssen alle Überstunden vorher vom Arbeitgeber angeordnet oder gebilligt werden.
nh
(Aktenzeichen: 10 Sa 625/01 ¿ LAG Rheinland Pfalz, Urteil vom 22.1.2002)








