Wirtschaft + Unternehmen
Mehr Ordnung in der Ordnung
Das alte Werk umfasste zum Schluss 29 Verordnungen, die oftmals nur noch die Fremdsprachenexperten aus der Rechtsabteilung verstanden. An deren Stelle sind nun sechs Grundnormen getreten, die unter anderem den Grundsatz der Vertragsfreiheit, das Weisungsrecht des Arbeitgebers und Regelungen zu Arbeitsentgelt, Zeugnis und Wettbewerbsverbot enthalten. Diese Grundnormen gelten übrigens zukünftig nicht nur für Beschäftigte von Gewerbetreibenden, sondern für alle Arbeitnehmer, also auch Freiberufler.
Wirklich Neues dagegen bringt das Gesetz nicht, außer vielleicht, dass jetzt Fertiglesebrillen im Reisegewerbe vertrieben und orthopädische Maßschuhe industriell gefertigt werden dürfen.
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