Wirtschaft + Unternehmen
Marktüberwachung: VDMA begrüßt Initiative der Europäischen Kommission
Die Europäische Kommission verabschiedete am Mittwoch ihr Paket zur Stärkung der Marktüberwachung und für ein Fair Play im Binnenmarkt. Der VDMA begrüßt die Initiative. "Wir schützen die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen nur, wenn die Marktüberwachung in der EU effizient arbeitet und Produkte, die nicht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen, entdeckt werden", erläutert Naemi Denz, Leiterin der Abteilung Technik und Umwelt.
Das Ziel der Kommission ist grundsätzlich richtig, allerdings steckt der Teufel im Detail. So muss sichergestellt sein, dass sich die Marktüberwachung nicht nur auf sicherheitsrelevante Aspekte beschränkt, sondern auch andere Bereiche einschließt: "Gerade im Umweltrecht nehmen die Regelungen zu. Maßnahmen der Kommission, wie zum Beispiel neue Durchführungsmaßnahmen zu Ökodesign, bleiben wirkungslos, wenn keine Marktüberwachung stattfindet", so Denz weiter. Im veröffentlichten Entwurf werden den freiwilligen Maßnahmen der Wirtschaftsakteure Vorrang vor behördlichen Maßnahmen eingeräumt und die Behörden werden zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit verpflichtet, wenn Maßnahmen ergriffen werden. Diese wichtigen Elemente sollten erhalten bleiben und nicht dem kommenden Verhandlungspoker zum Opfer fallen.
Bei aller grundsätzlichen Übereinstimmung über das "ob", warnt der VDMA aber auch vor falschem Aktionismus. Wir haben bereits ein EU-Regelwerk zur Marktüberwachung in Gestalt der Verordnung Nr. 765/2008, das eine gute Grundlage bietet und weiterentwickelt werden sollte. "Die jetzt vorgelegten Vorschläge der Kommission müssen sorgfältig darauf geprüft werden, inwieweit sie eine sinnvolle Weiterentwicklung des bestehenden Rechtsrahmens darstellen und wo nur unnötige Bürokratie oder Rechtsunsicherheit geschaffen wird", sagt Denz. kf








