Wirtschaft + Unternehmen

Gelber Schein am ­ersten Tag

Er muss sich keineswegs an die gesetzliche Regelung halten, wonach für die ersten drei Tage der Erkrankung keine ärztliche Bescheinigung beigebracht werden muss. Das Entgeldfortzahlungsgesetz (§ 5 Abs. 1 Satz 3) räumt dem Arbeitgeber entsprechende Entscheidungsfreiheit ein.
Allerdings sollte er aus Beweisgründen seine Anordnung schriftlich absichern.
Egal. Welche Frist innerbetrieblich gilt: Legt der Mitarbeiter die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht rechtzeitig vor, darf der Arbeitgeber die Fortzahlung des Arbeitsentgelts verweigern. Wird ein Gelber Schein nachgereicht, muss der Arbeitgeber den einbehaltenen Lohn nachzahlen.
Grundsätzlich jedoch gilt: Wer erkrankt muss seinen Arbeitgeber davon unverzüglich unterrichten.
nh

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