Wirtschaft + Unternehmen

Formalismus

Bevor Sie einem Mitarbeiter aus triftigem Grund kündigen, sollten Sie das Schreiben lieber einmal mehr auf Schreibfehler überprüfen.
Denn offensichtlich kann aufgrund eines simplen Fehlers im Anhörungsbogen die Kündigung laut Gerichtsurteil aufgehoben werden. In einem konkreten Fall von Diebstahl war auf dem besagten Anhörungsbogen nur das Datum des Vorfalls falsch eingetragen (Aktenzeichen 5Ca 3549/01 - ArbG Frankfurt/Main, Urteil vom 4.2.2002)
Fazit: Formalien haben wohl noch häufiger als man denkt die oberste Priorität, seien Sie also froh, dass der Punkt auf dem i automatisch erstellt wird. st

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