Wirtschaft + Unternehmen
Der gläserne Bewerber
Grundsätzlich ist es zulässig beim derzeitigen oder vorherigen Arbeitgeber Erkundigungen über einen Bewerber einzuholen. Vorsichtig muss man aber sein, wenn offensichtlich ist, dass der potenzielle Mitarbeiter sich aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus bewirbt. Setzt der zukünftige Arbeitgeber sich über die gebetene Diskretion hinweg, verliert er beispielsweise seinen Arbeitsplatz, hat er Schadenersatzanspruch gegen den indiskreten Nachfrager.
Es empfiehlt sich daher ¿ will man Auskünfte beim vorherigen Arbeitgeber einholen ¿ erst einmal Rücksprache mit dem Bewerber zu halten.
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