Wirtschaft + Unternehmen
Computerkurs für Finanzbeamte
Das kann passieren, wenn am 1.1.02 die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen, kurz und unaussprechlich GDPdU, in Kraft treten.
Danach müssen in Zukunft alle steuerlich relevanten Daten, die per Computer erstellt und bearbeitet werden, auch elektronisch archiviert und bei einer Revision von den Finanzbeamten am Rechner nachvollzogen werden können. Papierausdrucke oder Mikrofilme genügen dann nicht mehr.
Davon betroffen sind Buchhaltungsprogramme für Finanzen, Anlagen und Löhne ebenso wie Warenwirtschaftssysteme, und selbst E-Mails und gescannte Dokumente können unter das neue Gesetz fallen. Damit steigen nun auch die Finanzbehörden ins E-Business ein. Die Regelung betrifft übrigens nicht nur Großunternehmen, die ihren Zahlungsverkehr schon lange vollelektronisch abwickeln, sondern auch den Chef der Zehn-Mann-Bude. mm








