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Arbeitszeugnis ein Muss!
Dies entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Az. 16 Ta 571/03).
In dem genannten Fall hatte der Arbeitgeber sich in einem gerichtlichen Vergleich gegenüber dem Arbeitnehmer verpflichtet, diesem ein Zeugnis zu erteilen. Nachdem er kurze Zeit später einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hatte, weigerte sich der Arbeitgeber das Zeugnis auszustellen mit der Begründung, er sei hierzu nicht mehr befugt. Das zuständige Arbeitsgericht erließ daraufhin einen Zwangsgeldbeschluss gegen den Arbeitgeber, der sich mit einer Beschwerde zur Wehr setzte.
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf sah die Vollstreckungsmaßnahme jedoch als rechtmäßig an, da die Forderung eines Arbeitszeugnisses keine Forderung darstelle, die das Insolvenzverfahren betreffen könnte.nh








