Wirtschaft + Unternehmen

(Geschäfts)-geheimnisse

Verrät ein Arbeitnehmer vorsätzlich Geschäftsgeheimnisse an ein am Markt auftretendes Konkurrenzunternehmen, stellt dies nach einem Urteil des Landesarbeitsgericht Berlin vom 10.07.2003, (AZ 16 Sa 545/03) einen wichtigen Kündigungsgrund dar. Im Streitfall hatte eine Assistentin ihrem ehemaligen Vorgesetzten, der in ein Konkurrenz-Unternehmen gewechselt war. Als die Arbeitgeberin dies erfuhr, kündigte sie das Arbeitsverhältnis fristlos. Das Gericht bestätigte die fristlose Kündigung, da die Arbeitnehmerin gegen ihre Loyalitätspflicht verstoßen habe. Auf Grund des schwerwiegendes Eingriffs in den Vertrauensbereich war auch eine vorherige Abmahnung nicht nötig.
nh

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