REACH-Sicherheit bei sechswertigem Chrom
Verbot mit Erlaubnisvorbehalt
Rieger Metallveredlung erfüllt die Anforderungen des Umweltbundesamtes und darf deshalb sechswertigen Chrom verarbeiten. So muss Rieger als nachgeschalteter Anwender (Downstream User) seinen vorgeschalteten Herstellern Informationen über die ganze Verwendung liefern, damit diese wiederum die Verwendung in ihren Angaben zur Exposition im technischen Dossier berücksichtigen und geeignete Risikominderungsmaßnahmen empfehlen können. Die Verwendung wird dann zu einer „identifizierten Verwendung“.
Rieger hat dann die Pflicht, die Risikominderungsmaßnahmen genauestens anzuwenden. Nur wenige, besonders qualifizierte Galvanikbetriebe können diese Leistungen heute noch anbieten. Der Grund: Nach Erkenntnissen des Umweltbundesamtes enthält sechswertiges Chrom besonders besorgniserregende Eigenschaften für Mensch und Umwelt und ist deshalb durch eine Verordnung mit einem „Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“ belegt. Das heißt, diese Chemikalie ist nur noch unter besonderen Voraussetzungen einsetzbar. sw








