WerkstoffeÖlpfützen auf dem Boden

sieht man in der heimischen Industrielandschaft gottlob nicht mehr allzu oft. Denn die meisten Betriebe wissen: Fässer, IBC, Behälter, Kanister und Gebinde mit brennbaren und nicht brennbaren Flüssigkeiten wie etwa Ölen, Farben, Lacken, Emulsionen, Verdünnungen und Reinigungsmitteln dürfen nur so gelagert werden, dass bei eventuellen Leckagen eine Verunreinigung des Erdreichs ausgeschlossen ist.

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