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hat brennbares Material auf Flucht- und Rettungswegen. So bestimmen es Musterbauordnung (MBO) und Leitungsanlagenrichtlinie. Leitungsanlagen, Akten und andere Brandlasten sind daher feuerbeständig oder feuerhemmend abzutrennen.
Artikel und Hintergründe zum Thema
hat brennbares Material auf Flucht- und Rettungswegen. So bestimmen es Musterbauordnung (MBO) und Leitungsanlagenrichtlinie. Leitungsanlagen, Akten und andere Brandlasten sind daher feuerbeständig oder feuerhemmend abzutrennen.

Flucht- und Rettungswege sowie Notausgänge ermöglichen in Gefahr geratenen Menschen den Aufenthaltsort auf kurzem Wege zu verlassen, um ins Freie bzw. an einen anderen sicheren Ort zu gelangen. Sie dienen jedoch auch den Hilfskräften, in kürzester Zeit Rettungsmaßnahmen einzuleiten.